Reporting des Market Identification Codes (MIC) für Börsengeschäfte (LION) – Aktualisierung wegen Übergangsperiode

16.10.2020

Hinweis: Diese ursprünglich am 13. März 2020 veröffentlichte und am 28. August 2020 aktualisierte Kundenmitteilung wurde erneut aktualisiert, um über eine mit den Marktteilnehmern abgestimmte Übergangsperiode bezüglich des CBF Settlement Reportings im Datenfeld „Place of Trade” zu informieren.


Clearstream Banking AG, Frankfurt1 hatte die Kunden über den Implementierungsansatz der zukünftigen Feldbelegung des „Place of Trade“ (Handelsplatz) in Börsengeschäften, die über LION zur Abwicklung bereitgestellt werden, im März 2020 informiert. Ab Montag, 23. November 2020, sollten in Abstimmung mit den Börsenplätzen und deren Betreibern die Informationen zum Handelsplatz im CBF Settlement Reporting ausschließlich mit dem „ISO 10383 Market Identification Code (MIC)“ zur Verfügung gestellt werden.

Die Umstellung für den Ausweis des MIC in LION Instruktionen erfolgt nun zu einem späteren Zeitpunkt. Nach aktueller Planung wird die Änderung in zwei Stufen umgesetzt. In einer ersten Phase – voraussichtlich ab Juni 2021 – wird nur der MIC, der von den Börsenplätzen gesendet wird, in Instruktionen weitergegeben, die über die Settlement Plattform Creation von Clearstream Banking S.A. (CBL) zur Abwicklung gelangen. Ab November 2021 soll diese Regelung auch für Wertpapiere, die über TARGET2-Securities (T2S) abgewickelt werden, zum Tragen kommen.

Daher wird das bisherige LION Reporting auch nach

Montag, 23. November 2020

zur Verfügung stehen. Es wird weiterhin der von CBF generierte Börsenplatzschlüssel („Pseudo-MIC“) ausgewiesen.

Hintergrund

Mit der Einführung des T2S Release 3.2 im November 2019 wurde eine Validierung des Handelsplatzes („Place of Trade / BOERSENPL”) für die CBF Auftragsarten AA01 (Lieferinstruktionen) und AA02 (Erhaltinstruktionen) gegen die „ISO 10383 Market Identification Code (MIC)“-Liste implementiert. In den Kundenmitteilungen D19036 und D19058 wurden die zugehörigen funktionalen Beschreibungen veröffentlicht.

CBF wird die Umstellung des Settlement Reporting bezüglich des MIC für Börsengeschäfte (Auftragsart AA10) vornehmen, damit der etablierte ISO-Standard für alle Kunden durchgängig zur Verfügung steht.

Implementierungsansatz

Die „Central Securities Depository Regulation” (CSDR) verpflichtet alle Zentralverwahrer (CSDs), die notwendigen Maßnahmen fristgerecht zu implementieren. CBF bietet den angeschlossenen Börsenplätzen und deren Betreiber für LION-Instruktionen die Option, den ISO-Standard-konformen Handelsplatz zu übermitteln.

Nach Implementierung des CBF Releases November 2020 wird CBF den aktuellen MIC zur weiteren Verarbeitung an TARGET2-Securities (T2S) senden, damit auf der paneuropäischen Settlement Plattform die Vorgaben zum ISO-Standard eingehalten werden. Das heißt, CBF wird weiterhin in an T2S gerichteten Nachrichten den von den Börsenplätzen und deren Betreiber zur Verfügung gestellten ISO-Standard-konformen MIC senden.

Mögliche Auswirkungen auf Kunden

CBF wird die Daten zum Handelsplatz, wie von Börsenplätzen und deren Betreiber bereitgestellt, in den Datenhaushalt übernehmen und zur Verarbeitung an T2S senden.

  • Für Kunden, die im ICP-Modus operieren, wird im Settlement Reporting für Börsengeschäfte (z. B. MT537 „SE Statement of pending Transactions“ im Feld „94B::TRAD//EXCH/“) wie bisher der von CBF generierte Börsenplatzschlüssel („Pseudo-MIC“) ausgewiesen.
  • Für Kunden, die im DCP-Modus operieren, kann ein gültiger MIC im T2S Reporting bereitgestellt werden, wenn dieser Wert CBF von den Handelsplätzen mitgeteilt wurde. CBF wird den MIC in der „Securities Settlement Transaction Instruction (sese.023)“ im Feld „<Id><MktIdrCd> zusammen mit dem Wert „<Tp><Cd><EXCH>” in der Sequenz „<MktTpAndId>“ an T2S senden.

Kontakt

Bei funktionalen Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Client Services Teams. Für Fragen bezüglich der technischen Anbindung steht unser Connectivity Support Team zur Verfügung. Spezielle Fragen zum „Market Identification Code“ und dem zugehörigen Verfahren werden an die Experten des T2S Settlement Functionality Teams weitergeleitet und durch diese beantwortet.

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1. Diese Kundenmitteilung wurde herausgegeben von Clearstream Banking AG (CBF) mit Gesellschaftssitz Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter der Nummer HRB-7500.