Clearstream Banking1 informiert die Kunden, dass mit Wirkung zum
11. Dezember 2023
ein verbessertes Rahmenkonzept für die Überwachung der Sicherheitenkonzentration eingeführt wird.
Auswirkungen auf Kunden
Die Konzentrationsgrenzen von Sicherheiten werden gemäß Artikel 14 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/390 der Kommission vom 11. November 2016 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 festgelegt.
Die Konzentrationsniveaus werden auf der Grundlage der Sicherheitenpositionen von Kunden mit besicherten Kreditfazilitäten zum Tagesende und innerhalb der Tagesspitzenwerte berechnet.
Zusätzlich zu den relativen Konzentrationsgrenzen gelten absolute (betragsbasierte) Konzentrationsgrenzwerte je Konzentrationskriterium. Die absoluten Konzentrationsgrenzen gelten als durchsetzbare Mindestschwellen.
Konzentrations-kriterien | Anwendung der Konzentrationsgrenzen | Absolute Konzentrationsgrenzwerte | Relative Konzentrationsgrenzwerte |
Emittent | Maximale Konzentration der Wertpapiere, die von Rechtsträgern desselben Konzerns begeben sind. Es gilt keine Konzentrationsgrenze für Wertpapiere, die von Regierungen, Zentralbanken, deutschen Bundesländern oder supranationalen Organisationen mit einem Rating von BBB (S&P Global Ratings/Fitch) und höher oder von Baa2 (Moody's) und höher ausgegeben oder garantiert werden. | 250.000.000 USD | 25 % |
Land | Maximale Konzentration für jedes einzelne Land mit einem Rating von BBB- (S&P Global Ratings/Fitch) oder Baa3 (Moody's). Es gilt keine Konzentrationsgrenze für Wertpapiere, bei denen das Land des Emittenten mit einem Rating von BBB (S&P Global Ratings/Fitch) und höher oder von Baa2 (Moody's) und höher bewertet ist. | 250.000.000 USD | 10 % |
Korrelationsrisiko – Art des Emittenten | Maximale Konzentration für Wertpapiere von Finanzinstituten, die mit einem Rating von BBB- (S&P Global Ratings/Fitch) oder Baa3 (Moody’s) bewertet sind. Es gilt keine Konzentrationsgrenze für Wertpapiere, die von Finanzinstituten mit einem Rating von BBB (S&P Global Ratings/Fitch) und höher oder von Baa2 (Moody's) und höher ausgegeben werden. | 100.000.000 USD | 25 % |
Korrelationsrisiko – selbes Land | Maximale Konzentration für Wertpapiere, die von einem Rechtsträger desselben Landes wie dem des Kunden ausgegeben werden, wenn das Land mit einem Rating von BBB- (S&P Global Ratings/Fitch) oder Baa3 (Moody's) bewertet ist. Es gilt keine Konzentrationsgrenze, wenn das Land mit einem Rating von BBB (S&P Global Ratings/Fitch) und höher oder von Baa2 (Moody's) und höher bewertet ist. | 250.000.000 USD | 10 % |
Wertpapierart | Maximale Konzentration für Einlagenzertifikate, Commercial Paper und Stripped Bonds. | 150.000.000 USD | 10 % |
Abwicklungswährung | Es gilt keine Konzentrationsgrenze für Wertpapiere in EUR, USD, GBP, CHF, JPY, AUD, CAD, NZD, NOK, DKK und SEK. Für Wertpapiere, die in einer beliebigen anderen Währung begeben wurden, gilt die Konzentrationsgrenze. | 50.000.000 USD | 30 % |
Kreditrating | Maximale Konzentration für Wertpapiere mit einem Rating von BBB- (S&P Global Ratings/Fitch) oder Baa3 (Moody’s). Es gilt keine Konzentrationsgrenze für Wertpapiere mit einem Rating von BBB (S&P Global Ratings/Fitch) und höher oder Baa2 (Moody’s) und höher. | 100.000.000 USD | 25 % |
EZB-Fähigkeit | Maximale Konzentration für Wertpapiere, die von der EZB nicht als Sicherheiten akzeptiert werden. | 500.000.000 USD | 60 % |
Liquidität | Maximale Konzentration für Wertpapiere mit niedrigem Liquiditätswert. | 50.000.000 USD | 15 % |
Preisvolatilität | Maximale Konzentration für Wertpapiere mit hoher Volatilität. | 150.000.000 USD | 10 % |
Clearstream Banking wird die Einhaltung der oben aufgeführten Konzentrationsgrenzwerte prüfen und Fälle, in denen ein Kunde gegen diese Grenzwerte verstößt, überwachen. Verstöße gegen die Konzentrationsgrenzen wird Clearstream Banking analysieren und betroffene Kunden entsprechend informieren. Den Kunden wird Zeit eingeräumt, um sich an die neuen Kriterien für die Konzentrationsgrenzen für Sicherheiten anzupassen.
Weitere Informationen
Für weitere Informationen können sich Kunden an Clearstream Banking Client Services oder ihren Relationship Officer wenden.
Das CBL Client Handbook und das CBF Kundenhandbuch werden zu gegebener Zeit entsprechend aktualisiert.
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1. Diese Kundenmitteilung wurde herausgegeben von der Clearstream Banking AG (CBF) mit Gesellschaftssitz Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter der Nummer HRB 7500.