Umsetzung der SCoRE-Standards und Vorbereitung auf die ECMS-Auswirkungen für Emittenten und Emittentenvertreter – Aktualisierung V

17.10.2024

Hinweis: Diese Kundenmitteilung, die ursprünglich am 1. Dezember 2023 veröffentlicht und am 15. Dezember 2023, 15. Februar 2024, 10. Juni 2024, sowie am 27. September aktualisiert wurde, wurde erneut aktualisiert, um Details über den Zeitplan für die Umsetzung der SCoRE-Standards durch Clearstream Banking anzuzeigen.

Ergänzend zu den Kundenmitteilungen D23025 und D23040 informiert Clearstream Banking1 die Kunden über die Auswirkungen der Umsetzung der „AMI-SeCo Single Collateral Management Rulebook for Europe (SCoRE) Standards‟ und des „Eurosystem Collateral Management System (ECMS)‟.

Aufgrund einer aktuellen Beurteilung des Projektfortschritts durch das Market Infrastructure Board (MIB) der EZB hat der Rat der Europäischen Zentralbank (EZB) beschlossen, den Einsatz des ECMS in die erste Jahreshälfte 2025 zu verschieben. 

Das MIB kam zu dem Schluss, „dass zusätzliche Zeit benötigt wird, um trotz der guten Fortschritte in der Testphase im Sommer einen reibungslosen Einsatz zu garantieren. Durch die Verschiebung werden die nationalen Zentralbanken des Euro-Raums und deren an ECMS teilnehmenden Geschäftspartner dabei unterstützt, eine ausreichende Testabdeckung in einer stabilen Umgebung erreichen zu können. Dies soll sicherstellen, dass alle auf den neuen Starttermin vorbereitet sind.”

Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Website der EZB.

Der neue Starttermin wird im Oktober 2024 bekanntgegeben. Clearstream Banking wird die Kunden darüber informieren, sobald der neue Starttermin bestätigt wurde.

Corporate Actions

Die SCoRE Corporate Actions Standards werden von Clearstream Banking gemäß dem folgenden Zeitplan für die Umsetzung umgesetzt (gemäß der Ankündigung vom 25. September 2024 bezüglich der Verschiebung des ECMS Starttermins zu überprüfen):

SCoRE CA StandardDatum der UmsetzungWichtige Punkte und Ausnahmen 

SCoRE CA Standard 1: Harmonised business processes and workflows for corporate actions

8. April 2024/
18. November 2024

Das Feld Gross Amount (19b::GRSS) wird ab dem 18. November 2024 im MT564 „Income Pre-Advice Report” (IPAR) und in der MT566 „Corporate Action Confirmation” ausgewiesen, falls sie im IPAR angezeigt wurden.

Das Feld „Maximum Quantity to Instruct" (36a::MAEX-SeqE) wird am 8. April 2024 in der MT564-Nachricht „Corporate Action Notification” zur Verfügung gestellt, mit Ausnahme der „Odd Lot”-Maßnahme (ODTL VOLU), für die diese Erweiterung am 18. November 2024 zur Verfügung gestellt wird.

SCoRE CA Standard 2: Provision of data necessary for calculating proceeds



SCoRE CA Standard 3: Consistency of information provided by Issuer (I)CSDs, Investor (I)CSDs and custodians

8. April 2024/
18. November 2024

Für den speziellen Fall einer Dividenden-Reinvestition mit Interimsgattung (DRIP CHOS) wird über den Einsatztermin des SCoRE CA Standard 2 aufgrund der Verschiebung des ECMS-Startdatums neu entschieden.

Für die Verarbeitung von TEFRA-D-Maßnahmen ist ein vollständiger Kapitalmaßnahmenprozess erforderlich. Für den deutschen Markt soll eine solche Verarbeitung ab dem 18. November 2024 wirksam werden.

SCoRE CA Standard 4: Rounding rules

18. November 2024

SCoRE CA Standard 5: Negative cash flows

8. April 2024

SCoRE CA Standard 6: Business day rule

8. April 2024/
18. November 2024

Ab dem 8. April 2024 wird Clearstream Banking damit beginnen, den frühesten Zahltag (:98a::EARL) im MT564 IPAR nur dann zu melden, wenn der Zahltag auf ein Wochenende oder einen Feiertag fällt.

SCoRE CA Standard 7: Securities amount data

n.a.

SCoRE CA Standard 8: Payment time

18. November 2024

SCoRE CA Standard 9: Notification of processing status

H1 2025

Der Implementierungstermin wurde auf das erste Halbjahr 2025 verschoben, um dem neuen ECMS-Startdatum gerecht zu werden (genaues Datum wird noch bestätigt).

SCoRE CA Standard 10: Elective events

8. April 2024/18. November 2024

Die dritte Anforderung des SCoRE CA Standard 10 „Bei obligatorischen Kapitalmaßnahmen mit Optionen (d. h. obligatorischen Umstrukturierungen) sollten die Zentralverwahrer der Emittenten sicherstellen, dass die Abwicklung nicht nach Ablauf der Marktfrist erfolgt” erfordert eine Abwicklung neuer Transformationsweisungen für diese Art von Maßnahmen. 

Über das Datum der Umsetzung einer solchen Abwicklung wird nach der Verschiebung des ECMS-Starttermins entschieden.

SCoRE CA Standard 11: Availability of default options

8. April 2024

SCoRE CA Standard 13: Reversal of a corporate action

8. April 2024

SCoRE CA Standard 14: Processing of foreign currency payments

n.a.

SCoRE CA Standard 15: ISO 20022 messages for corporate actions

H1 2025

Der Implementierungstermin wurde auf das erste Halbjahr 2025 verschoben, um dem neuen ECMS-Startdatum gerecht zu werden (genaues Datum wird noch bestätigt).

Clearstream Banking wird mit ECMS im ISO 20022-Format kommunizieren. Was die Kommunikation zu SCoRE zwischen Clearstream Banking und ihren Kunden betrifft, so werden die Aktualisierungen der bestehenden Nachrichten im ISO 15022-Format wie ursprünglich geplant am 8. April 2024 und am 18. November 2024 implementiert, während die Kommunikation zwischen Clearstream Banking und ihren Kunden im ISO 20022-Format (siehe SCoRE CA-Standard 15) gleichzeitig mit dem neuen Starttermin des ECMS eingeführt wird (das genaue Datum wird noch bestätigt). Clearstream Banking wird die Kommunikation mit Kunden im ISO 15022-Format auch nach dem ECMS-Starttermin bis auf weiteres parallel zum ISO 20022-Format unterstützen.

Triparty Collateral Management

Clearstream Banking wird mit ECMS im ISO 20022-Format kommunizieren. Nach Rücksprache mit den Kunden wird die Kommunikation zwischen Clearstream Banking und ihren Kunden auch nach dem ECMS-Starttermin im ISO 15022-Format erfolgen.

Weitere Informationen über das Angebot von Clearstream Banking für Triparty Collateral Management und Bilateral Collateral Management finden Sie im beigefügten ECMS Guide.

Weitere Informationen

Für weitere Informationen schreiben Sie bitte an ECMS.programme@clearstream.com, kontaktieren Sie Clearstream Banking Client Services oder wenden Sie sich an Ihren Relationship Manager.

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1.  Diese Kundenmitteilung wurde herausgegeben von der Clearstream Banking AG (CBF) mit Gesellschaftssitz Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter der Nummer HRB 7500.