Governing

Island: Änderung der Verwahrstelle - Vorabinformationen

Settlement | Iceland

Reference

Code
A15048
Service level
CBL
Last Updated
09.03.2015
This page contains Governing Information.

Hinweis: Diese Kundeninformation, die ursprünglich am 6. März veröffentlicht wurde, wurde aktualisiert, um das Datum des Inkrafttretens und den Teilnehmercode zu korrigieren.

Mit Wirkung zum

23. März 2015

wird LuxCSD S.A. die Verwahrstelle von Clearstream Banking1 für den isländischen Markt.

Informationen zur neuen Verwahrstelle

LuxCSD S.A.
42 Avenue J.F. Kennedy
1855 Luxemburg
Großherzogtum Luxemburg

Verwahrercode: 1I
BIC-Adresse: LUXCLULLXXX

Auswirkungen auf Kunden

Die Änderung der Verwahrstelle wird zum Geschäftsschluss am Freitag, 20. März 2015, wirksam.

Wir empfehlen Kunden deshalb, ihre Abwicklungsinstruktionen mit dem gewünschten Abwicklungsdatum am/nach dem 23. März 2015 nach 20:30 Uhr am Freitag, 20. März 2015 zu übermitteln.

Neue Verfahren für inländische Kontrahenten

Für Instruktionen mit gewünschtem Abwicklungsdatum am oder nach dem 23. März 2015 müssen Kunden ihre Kontrahenten anweisen, die folgenden neuen Standardabwicklungsinstruktionen zu verwenden.

Verfahren für den inländischen Kontrahenten

Annahmefrist

Alle zugelassenen Instrumente

 

Lieferung an/Erhalt von: Icelandic Securities Depository, ISD
Zugunsten von: LuxCSD S.A
Teilnehmercode: LUX
Treuhandkontonummer (Nominee account number (NIN)): 660215-9990

Marktannahmefrist

 

Instruktionsanweisungen

Die Instruktionsanweisungen für Creation via SWIFT, CreationDirect und CreationOnline bleiben unverändert.

Abwicklungszeiten

Die Abwicklungsfristen bleiben unverändert.

Offenlegungspflichten

Die Offenlegungspflichten bleiben unverändert. Wir möchten unsere Kunden bei dieser Gelegenheit daran erinnern, dass sie nur dann zur Teilnahme der für den isländischen Markt angebotenen Dienstleistungen berechtigt sind, wenn sie auf Verlangen von Clearstream Kundenangaben, wie z. B. Informationen über ihre Kunden und deren Bestände, ganz oder teilweise übermitteln einschließlich, aber nicht beschränkt auf:

  • Die Identität des endgültigen Begünstigten der Finanzinstrumente, die auf einem Treuhandkonto gehalten werden
  • Die Bestände der Finanzinstrumente und/oder Stimmrechte dieser endgültigen Endbegünstigten

Weitere Einzelheiten bezüglich der Offenlegungspflichten können Kunden nachlesen unter Disclosure Requirements - Iceland.

Weitere Informationen

Kundenrichtlinien zur Umstellung werden zu gegebener Zeit veröffentlicht. Ein aktualisierter Creation Link Guide (Iceland) wird am Tag des Inkrafttretens zur Darstellung der Änderungen auf unserer Website zur Verfügung stehen.

Weitere Informationen erhalten Sie vom Clearstream Banking Client Services oder von Ihrem Relationship Officer.

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1. Clearstream Banking bezieht sich sowohl auf die Clearstream Banking AG mit eingetragenem Firmensitz in Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, und eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter der Nummer HRB 7500 als auch auf Clearstream Banking mit eingetragenem Firmensitz in 42, avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg, und eingetragen im Luxemburger Handelsregister unter der Nummer B-9248.