Governing

Island: Geänderte Verwahrstelle - Weitere Informationen und Einzelheiten zur Umstellung

Settlement | Iceland

Reference

Code
A15054
Service level
CBL
Last Updated
13.03.2015
This page contains Governing Information.

Ergänzend zu unserer vorherigen Kundenmitteilung A15048 vom 9. März 2015 und mit Wirkung zum

23. März 2015

wird LuxCSD S.A. die Verwahrstelle von Clearstream Banking1 für den isländischen Markt.

Angaben zur neuen Verwahrstelle

LuxCSD S.A.
42 Avenue J.F. Kennedy
1855 Luxemburg
Großherzogtum Luxemburg

Verwahrercode: 1I
BIC-Adresse: LUXCLULLXXX

Auswirkungen auf Kunden

Die Änderung der Verwahrstelle wird mit Abwicklungstag 23. März 2015 wirksam.

Kunden werden gebeten, OTC-Instruktionen über den außerbörslichem Weg mit Abwicklungsdatum 23. März 2015 bzw. OTC-Instruktionen über ISD, TRS-Matchingsystem mit gewünschtem Abwicklungsdatum 24. März 2015 nicht vor 10:00 Uhr MEZ am Montag, 23. März, zu erteilen.

Neue Verfahren für inländische Kontrahenten

Für Instruktionen mit gewünschtem Abwicklungsdatum am oder nach dem 23. März 2015 müssen Kunden ihre Kontrahenten anweisen, die folgenden neuen Standardabwicklungsinstruktionen zu verwenden:

Verfahren für den inländischen Kontrahenten

 

Annahmefrist

Alle zugelassenen Instrumente

 

 

Lieferung an/Erhalt von: Isländischer Zentralverwahrer (Icelandic Securities Depository, ISD)

Zugunsten von: LuxCSD S.A.

Teilnehmer-Code: LUX

Treuhandkontonummer (Nominee account number; NIN): 660215-9990

 

Marktannahmefrist

Instruktionsanweisungen

Die Instruktionsanweisungen für Creation via SWIFT, CreationDirect und CreationOnline bleiben unverändert.

Abwicklungszeiten

Die Abwicklungsfristen bleiben unverändert.

Offenlegungspflichten

Die Offenlegungspflichten bleiben unverändert. Wir möchten unsere Kunden bei dieser Gelegenheit daran erinnern, dass sie nur dann zur Teilnahme an den für den isländischen Markt angebotenen Dienstleistungen berechtigt sind, wenn sie auf Verlangen von Clearstream Kundenangaben, wie z. B. Informationen über ihre Kunden und deren Bestände, ganz oder teilweise übermitteln einschließlich, aber nicht beschränkt auf:

  • Die Identität des endgültigen Begünstigten der Finanzinstrumente, die auf einem Treuhandkonto gehalten werden und
  • Die Bestände der Finanzinstrumente und/oder Stimmrechte dieser letzten Endbegünstigten.

Weitere Einzelheiten bezüglich der Offenlegungspflichten können Kunden nachlesen unter Disclosure Requirements - Iceland.

Steuerdienstleistung

Steuerdienstleistungen an Kunden von Clearstream Banking bleiben unverändert. Gleichwohl werden über die Vermittlung ihres Links hinaus die Steuerbefreiung, Quellensteuervorabbefreiung und Erstattungsverfahren durch die neue Verwahrstelle von Clearstream Banking, LuxCSD, bearbeitet.

Nachfolgende Änderungen bei der Steuerbefreiung, Quellensteuervorabbefreiung oder den Erstattungsverfahren werden in einer separaten Kundenmitteilung behandelt. Detaillierte steuerliche Informationen erhalten Sie ebenfalls ab 23. März 2015 in der Tax Matrix.

Kundenrichtlinien für die Umstellung

Der Übertrag der Bestände an die neue Verwahrstelle von Clearstream, LuxCSD, findet am Freitag, 20. März 2015, basierend auf den Tagesendbeständen statt und tritt am Montag, 23. März 2015, in Kraft.

  • Alle OTC-Instruktionen auf außerbörslichem Weg mit gewünschtem Abwicklungsdatum bis einschließlich 20. März 2015 werden über das Direktkonto von Clearstream Banking beim isländischen Zentralverwahrer, ISD, abgewickelt.
  • Alle OTC-Instruktionen über ISD, TRS Matchingsystem mit gewünschtem Abwicklungsdatum bis einschließlich 23. März 2015 werden über das Direktkonto von Clearstream Banking beim isländischen Zentralverwahrer, ISD, abgewickelt.
  • Alle OTC-Instruktionen auf außerbörslichem Weg mit gewünschtem Abwicklungsdatum ab einschließlich 23. März 2015 werden über LuxCSD als Verwahrstelle von Clearstream Banking abgewickelt und
  • Alle OTC-Instruktionen über ISD, TRS Matchingsystem mit gewünschtem Abwicklungsdatum ab einschließlich 24. März 2015 werden über LuxCSD als Verwahrstelle von Clearstream Banking abgewickelt.

Sonderfristen der Abwicklungsinstruktionen

Um das Risiko einer Ablehnung von Instruktion durch die vorzeitige Verwendung neuer Verwahrstellendetails zu minimieren, empfiehlt Clearstream Banking ihren Kunden dringend, ihre inländischen Abwicklungsinstruktionen für OTC-Instruktionen auf außerbörslichem Weg mit Abwicklungsdatum 20. März 2015 und für OTC-Instruktionen über ISD, TRS Matchingsystem mit gewünschtem Abwicklungsdatum 23. März 2015 vor 13:00 Uhr MEZ am 20. März 2015 einzugeben.

Alle Instruktionen, die nach 13:00 Uhr MEZ am 20. März 2015 eingehen sowie alle gematchten Instruktionen, die zum Ende des Abwicklungszyklus 20. März 2015 noch offen sind (z. B., weil dem Kontrahenten Wertpapiere fehlen), werden unter Mitteilung an die betroffenen Kunden storniert. Kunden müssen diese Instruktionen mit dem nächsten Abwicklungsdatum bei der neuen Verwahrstelle (LuxCSD), aber nicht vor 10:00 Uhr MEZ am Montag, 23. März 2015, noch einmal erteilen.

Weitere Informationen

Ein aktualisierter Creation Link Guide (Island) wird am Tag des Inkrafttretens zur Darstellung der Änderungen auf unserer Website zur Verfügung stehen.

Weitere Informationen erhalten Sie vom Clearstream Banking Client Services oder von Ihrem Relationship Officer.
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1. Clearstream Banking bezieht sich sowohl auf die Clearstream Banking AG mit eingetragenem Firmensitz in Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, und eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter der Nummer HRB 7500, als auch auf Clearstream Banking mit eingetragenem Firmensitz in 42, avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg, und eingetragen im Luxemburger Handelsregister unter der Nummer B-9248.