USA: Zulassungskriterien für US-Wertpapiere verschärft - Erinnerung
Clearstream Banking1 möchte Kunden daran erinnern, dass die Anforderungskriterien für die Zulassung von US-Aktien verschärft wurden.
Infolgedessen kann die Akzeptanz der folgenden Instrumentenkategorien bei CBL besonders betroffen sein:
- Aktien in physischer Form, die nicht bei DTC zugelassen sind
- Aktien in physischer Form, die bei DTC zugelassen sind, die jedoch einem „Chill“-Zeitrahmen unterliegen und bei Einlieferung vorübergehend nicht dematerialisiert werden können
- Wertpapiere, die als „beschränkte Wertpapiere“ gelten
Wir weisen Kunden darauf hin, dass keine effektiven Stücke zur Gutschrift auf ein CBL-Konto bei der Citibank gesandt werden sollten, wenn das Wertpapier nicht bei CBL zugelassen ist.
Kunden, die effektive Stücke zur Gutschrift auf ihr CBL-Konto senden möchten, sollten vor Zusendung der entsprechenden Zertifikate an die Citibank sicherstellen, dass die betroffene ISIN bei CBL akzeptiert wird.
Außerdem sollten Kunden beachten, dass auf dem US-Markt keine Dienstleistungen bezüglich Wertpapieren, die nicht ausdrücklich bei der US-Verwahrstelle von CBL akzeptiert werden, angeboten werden (einschließlich Securities Payment Orders; SPOs).
Weitere Informationen
Weitere Informationen erhalten Sie vom Clearstream Banking Client Services oder Ihrem Relationship Officer.
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1. Clearstream Banking bezieht sich auf Clearstream Banking S.A., mit eingetragenem Firmensitz in 42, avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg, eingetragen im Luxemburger Handelsregister unter der Nummer B-9248 (CBL).