Frankreich: Finanztransaktionssteuer auf Intraday-Transaktionen
Reference
Clearstream Banking1 informiert ihre Kunden darüber, dass das Finanzgesetz für 2018 am 31. Dezember 2017 im Amtsblatt veröffentlicht wurde. Mit diesem Gesetz findet keine Anwendung der Finanztransaktionssteuer auf Intraday-Transaktionen statt, die ursprünglich zum 1. Januar 2018 eingeführt werden sollte.
Daher wird die Finanztransaktionssteuer nicht auf Intraday-Transaktionen angewendet, die sich auf Käufe beziehen, die ab dem 1. Januar 2018 getätigt wurden.
Weitere Informationen
Weitere Informationen erhalten Sie von Clearstream Banking Client Services oder von Ihrem Relationship Officer.
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1. Clearstream Banking bezieht sich sowohl auf Clearstream Banking S.A. mit Gesellschaftssitz 42, avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg, eingetragen im Luxemburger Handelsregister unter der Nummer B-9248 als auch auf Clearstream Banking AG (für Kunden der Clearstream Banking AG, die Creation-Konten nutzen) mit Gesellschaftssitz Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, eingetragen im Handelsregister B des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter der Nummer HRB 7500.