Reference
Die französischen Steuerbehörden haben kürzlich die Formulare 5000 und 5001 und die dazugehörigen Anmerkungen unter “Millésime 2018” auf ihrer Website veröffentlicht.
Mit
sofortiger Wirkung
müssen Kunden von Clearstream Banking1 die neuen Versionen der Formulare 5000 und 5001 gemäß dem in Kundenmitteilung A17150 beschriebenen Verfahren vervollständigen. Kunden sollten auch die geänderten offiziellen Anmerkungen auf der Website der französischen Steuerbehörden berücksichtigen.
Hintergrund
Der Inhalt der Formulare 5000 und 5001, die auf der Website der französischen Steuerbehörden veröffentlicht wurden, hat sich nicht geändert.
Der einzige auffällige Unterschied zu denjenigen unter "Millésime 2017" ist die Bezeichnung des Ministeriums am Ende der Seite, die von "Ministère des Finances et des Comptes publics" zu "Ministère de l'Action et des Comptes publics" geändert wurde.
Die wichtigsten Änderungen an dieser "Millésime 2018" sind in den Erläuterungen, in denen einige Ungenauigkeiten, die in der vorherigen Version festgestellt und den französischen Steuerbehörden gemeldet wurden, korrigiert wurden.
Außerdem ist jetzt eine chinesische Version der Formulare verfügbar.
Auswirkungen auf Kunden
Bei der Beantragung von Steuervergünstigungen für Dividenden mit französischer Quelle durch ein vereinfachtes Verfahren, die zügige Rückerstattung (nur für in CBF verwahrte Wertpapiere) oder die Standardrückerstattung müssen die Begünstigten immer die aktuellste Version der von den französischen Steuerbehörden veröffentlichten Formulare verwenden.
Die Kunden werden auch daran erinnert, dass Abschnitt III des Formulars im letzten Jahr erweitert wurde und ein neuer Satz es den Begünstigten ermöglicht, ihre Steuerpflicht in ihrem Sitzland zu erklären. Clearstream Banking setzt voraus, dass Abschnitt III vollständig ausgefüllt wird.
Eine vollständige Erläuterung des Prozesses der Vervielfältigung und Erneuerung bestehender Zertifikate für CBL- und CBF-Kunden finden Sie auch in der Kundenmitteilung A17174.
Weitere Informationen
Weitere Informationen finden Sie in unseren Market Taxation Guides – France for securities held in BNP Paribas Securities Services und CBF.
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1. Clearstream Banking bezieht sich sowohl auf Clearstream Banking S.A. mit Gesellschaftssitz 42, avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg, eingetragen im Luxemburger Handelsregister unter der Nummer B-9248 als auch auf Clearstream Banking AG (für Kunden der Clearstream Banking AG, die Creation-Konten nutzen) mit Gesellschaftssitz Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, eingetragen im Handelsregister B des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter der Nummer HRB 7500.