Ertragsteuerrechtliche Behandlung der Übernahmen der Westgrund AG und der GAGFAH S.A. – Finale Abwicklung der Kapitalmaßnahmen in Clearstream Banking – Aktualisierung
Reference
Hinweis: Diese Kundeninformation, die ursprünglich am 7. Dezember 2015 veröffentlicht wurde, wurde aktualisiert, um die Information des Bundesministerium für Finanzen zur ertragsteuerlichen Behandlung der Übernahmen der Westgrund AG und der Gagfah S.A. im Anhang zu ergänzen.
In Ergänzung zu unserer Kundenmitteilung D15041 vom 4. November 2015 und D15032 vom 28. September 2015 in Bezug auf die ertragsteuerrechtliche Behandlung der Übernahmen der Westgrund AG und der GAGFAH S.A. möchte Clearstream Banking1 die Kunden darüber informieren, dass das Bundesministerium für Finanzen (BMF) in Berlin auf der ESt-Referatsleitersitzung am 3. Dezember 2015 eine finale Entscheidung getroffen hat, die in Kürze veröffentlichen wird.
Hiernach geht das BMF in beiden Fällen davon aus, dass der Barausgleich nach § 20 Abs. 4a Satz 2 EStG nicht zur beschränkten Steuerpflicht nach § 49 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. a EStG führt (d. h. kein Kapitalertragsteuerabzug beim Steuerausländer).
In Übereinstimmung mit der Mitteilung des BMF wird Clearstream Banking die Abrechnung der Barkomponente für die Gattung Westgrund AG (DE000A14KCW5), wie in der Kundenmitteilung D15032 vom 28. September 2015 angekündigt, erneut stornieren und ohne Abzug von Kapitalertragsteuer neu abrechnen.
Der Storno und die Neuabrechnung erfolgt am 9. Dezember 2015.
Steuerbescheinigungen in der Gattung Westgrund AG (DE000A14KCW5), die bereits ausgestellt und versandt wurden, werden von Clearstream Banking zurückgefordert. Hierüber werden die betroffenen Kunden nochmals separat informiert.
Sollten die zurückgeforderten Originale einen Monat nach der Rückforderung nicht vorliegen, ist Clearstream Banking verpflichtet, dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) hiervon unter Nennung des Gläubigers, der Höhe und Art der Erträge und der Höhe der fehlerhaft bescheinigten Steuer Meldung zu machen.
Die Abrechnung der Gattung GAGFAH S.A. (LU1152862774) erfolgte durch Clearstream Banking ohne Abzug von Kapitalertragsteuer.
Der Vorgang ist mit der oben genannten Entscheidung abgeschlossen.
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1. Diese Kundenmitteilung wurde herausgegeben von Clearstream Banking AG mit Gesellschaftssitz Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter der Nummer HRB-7500.