Ausländische Aktien in Girosammelverwahrung: Quellensteuervorabbefreiung und zügige Rückerstattung für Hinterlegungszertifikate mit zugrundeliegenden russischen Wertpapieren - Aktualisierung

30.11.2016

Hinweis: Diese Kundeninformation, die ursprünglich am 27. Mai 2016 veröffentlicht wurde und zuletzt am 28. November 2016 aktualisiert wurde, wurde erneut aktualisiert, um neue Frisen für ISIN US55315J1025 zu ergänzen. Änderungen wurden markiert.

Diese Kundeninformation stellt die Dividendenausschüttungen von russischen Hinterlegungszertifikaten mit zugrundeliegenden russischen Wertpapieren (Depositary Receipt; DR), die in 2016 stattfinden, dar und beinhaltet die Fristen für die ISINs US805585Y3080, US55315J1025, US69343P1057, US0373763087, US4627141066, US8766292051, US36829G1076, US7785291078, US6074091090, US67011U2087, US7821834048, US8688612048, US8688611057, US3133541025, US3682872078 und US67011U2087.

Clearstream Banking1 informiert ihre Kunden über die Möglichkeit einer Quellensteuervorabbefreiung bzw. zügigen Rückerstattung für russische DRs der unten genannten ISINs in Girosammelverwahrung.

Das Föderationsgesetz Nr. 366-FZ vom 24. November 2014 „zu Änderungen im Teil II des Steuergesetzbuches der Russischen Föderation und einiger anderer Föderationsgesetze der Russischen Föderation“ sowie das Föderationsgesetz Nr. 376-FZ vom 24. November 2014 „zu Änderungen des Steuergesetzes der Russischen Föderation“ führten u. a. die Abschaffung des „Strafsteuersatzes“ von 30 % für nicht offengelegte Bestände ein. Ab 1. Januar 2015 erheben Steuerbeauftragte standardmäßig hinsichtlich nicht offengelegter Wertpapiere den Standard-Steuersatz von 15 %.

Die Offenlegungspflichten, die durch die russischen Wertpapiermarktgesetze festgelegt sind, bleiben jedoch weiterhin in Kraft (da diese Anforderungen nicht abgeschafft wurden). Aus diesem Grund verlangen die Agenten von Hinterlegungszertifikaten weiterhin die zusammengefasste Offenlegung der Bestände, die mit dem gesetzlichen Steuersatz von 15 % besteuert werden.

Allgemeine Informationen bezüglich der Quellensteuer und Offenlegungsverfahren bei russischen DRs finden Sie in den Kundenmitteilungen A14027 vom 25. Februar 2014, A14124 vom 29. September 2014, A14154 vom 28. November 2014 und A15082 vom 16. April 2015.

Steuerverfahren für Quellensteuervorabbefreiung und zügige Rückerstattung

Um von der Quellensteuervorabbefreiung bzw. zügigen Rückerstattung auf Erträgnisse aus russischen DRs zu profitieren zu können, müssen Kunden sicherstellen, dass die folgenden Dokumente innerhalb der Frist der ISIN, wie in der folgenden Tabelle aufgeführt, bei uns eingehen.

Hinweis: Kunden, die einen gesetzlichen Steuersatz von 15 % beantragen, wird empfohlen, das Land und den Status der Endbegünstigten offenzulegen. Darüber hinaus sollten Kunden, die zuvor das One-Time-Certificate für DRs mit zugrundeliegenden russischen Wertpapieren vorgelegt und das Kästchen 1.b. oder 2 angekreuzt und damit standardmäßig die Anwendung des Standardsteuersatzes von 15 % (ständig gültige Anweisung) beantragt haben, Clearstream Banking vor der nächsten entsprechenden Kapitalmaßnahme per SWIFT-Nachricht (bis zu den in der Steuerbenachrichtigung angegebenen Fristen) darüber informieren, falls sie den ständig gültige Anweisung stornieren und für künftige Dividendenausschüttungen nicht offengelegt werden wollen. Geht eine solche Bestätigung nicht ein, wird Clearstream Banking weiterhin den gesamten Bestand des jeweiligen Kunden auf Basis der im One-Time-Certificate angegebenen Informationen offenlegen.

One-Time-Certificate für DRs mit zugrundeliegenden russischen Wertpapieren

Das One-Time-Certificate (siehe unten angehängte Version) muss von allen Kunden vor dem ersten Handelstag der russischen DRs oder spätestens am letzten Tag vor der ersten davon betroffenen Erträgniszahlung eingereicht werden, unabhängig vom Wohnsitz und Status der Endbegünstigten, wobei angegeben werden muss, dass der Kunde die Wertpapiere aus folgenden Gründen hält:

Kästchen 1 – Ständig gültige Anweisung: Ausschließlich für einen einzigen Begünstigten (das kann der Kunde oder sein zugrunde liegender Kunde sein), der für ermäßigte Steuersätze berechtigt ist. Indem Sie das Kästchen 1 ankreuzen, gilt standardmäßig für alle weiteren Zinsausschüttungen ein ermäßigter Quellensteuersatz. Um die Berichtspflichten zu erfüllen, muss der Kunde, wie im One-Time-Certificate beschrieben, die Angaben zum Begünstigten vervollständigen und Clearstream Banking die Genehmigung erteilen, diese Angaben zusammen mit dem Gesamtbestand an die russischen Behörden (über die Depotstelle und die Agenten) zu melden. Dies gilt für alle Erträgniszahlungen, die dem Kundenkonto gutgeschrieben werden.

Oder

Kästchen 2 – Ständig gültige Anweisung: Im Namen von mehreren Begünstigten (ggf. einschließlich des Kunden), die ausschließlich entweder juristische oder natürliche Personen sind und eines der folgenden Kriterien erfüllen:

  • Ansässige desselben Landes, die denselben Steuersatz beantragen (Steuersatz laut Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) bzw. 15 % gesetzlicher Steuersatz)
  • Russische Anteilsinvestmentfonds2
  • Vnesheconombank (VEB)2
  • Andere in Russland Ansässige
  • Supranationale, von der russischen Gesetzgebung anerkannte Organisationen2

Durch Ankreuzen von Kästchen 2 gilt für alle weiteren Erträgniszahlungen standardmäßig der angeforderte ermäßigte Quellensteuersatz. Um die Berichtspflichten zu erfüllen, muss der Kunde, wie im One-Time-Certificate beschrieben, die Angaben zum Begünstigten vervollständigen und Clearstream Banking die Genehmigung erteilen, diese Angaben zusammen mit dem Gesamtbestand an die russischen Behörden (über die Depotstelle und die Agenten) zu melden. Dies gilt für alle Erträgniszahlungen, die dem Kundenkonto gutgeschrieben werden.

Kästchen 3 - Auftrag pro Zahlung: Im Namen von mehreren Begünstigten, die Ansässige verschiedener Länder sind und für einen der oben erwähnten ermäßigten Steuersätze berechtigt sind, wie auch im Namen von Begünstigten, die nicht bereit sind, ihre Bestände und ihren Wohnsitz offenzulegen. Zusätzlich zum One-Time-Certificate muss der Kunde vor jeder Erträgniszahlung eine Aufstellung der Bestände, wie weiter unten beschrieben, einreichen.

One-Time-Certificates, bei denen mehr als ein Kästchen angekreuzt ist, sind ungültig und werden abgelehnt.

Aufstellung der Bestände

Wenn im One-Time-Certificate Kästchen 3 angekreuzt wurde, muss vor jedem betroffenen Erträgnisereignis eine Aufstellung der Bestände über eine SWIFT MT599 oder eine CreationOnline Free-Format-Message mit folgenden Angaben vorgelegt werden:

  • ISIN
  • Zahltag
  • Kontonummer des Clearstream Banking-Kunden
  • Gesamtbestand des Kunden
  • Nach Wohnsitz und rechtlichem Status des Endbegünstigten:
    • Wohnsitz
    • Angaben zum DBA bzw. russischen Gesetz (Artikel, Absatz, Unterabsatz.)
    • Rechtlicher Status (natürliche/juristische Person)
    • Gesamtbestand
    • Anzuwendender Steuersatz
    • Gesamtbestand, der nicht offengelegt wird

Alle diese deklarierten Bestände müssen korrekt für den entsprechenden Stichtag der nachfolgenden Tabelle um 19:00 Uhr MEZ angegeben werden, d. h., dass keine weiteren Transaktionen nach Einreichen der Aufstellung zulässig sind. Gibt es eine Differenz zwischen den erklärten Beständen und den Gesamtbeständen des Kunden in den Büchern von Clearstream Banking, wird der Antrag auf Steuerbefreiung zurückgewiesen und folglich der maximale Steuersatz von 15 % angewandt.

Darüber hinaus wird für den Fall, dass im One-Time-Certificate Kästchen 3 angekreuzt ist und wir keine Aufstellung der Bestände bis zur festgelegten Frist erhalten, der Gesamtbestand des Kunden als nicht offengelegt angesehen und folglich mit dem vollen Standardsteuersatz besteuert.

Fristen und Gebühren

Um von der Quellensteuervorabbefreiung/zügigen Rückerstattung für russische DRs zu profitieren, müssen Kunden sicherstellen, dass bei Clearstream Banking die oben beschriebenen Dokumente für die folgenden ISINs bis zu den folgenden Fristen eingehen:

ISIN

Name

Record Date

Frist für die Quellensteuer-vorabbefreiung

Frist für die zügige Rückerstattung

US80585Y3080

ADR SBERBANK ROSII

14.06.2016 mit einer Übergangsphase bis zum 15.06.2016

16.06.2016
10:00 Uhr MEZ

26.07.2016
10:00 Uhr MEZ

US55315J1025

ADR MMC NORILSK NICKE

28.12.2016

29.12.2016
10:00 Uhr MEZ

15.02.2017 
10:00 Uhr MEZ

US69343P1057

ADR PSJC LUKOIL REG

23.12.2016 mit einer Übergangsphase bis zum 27.12.2016

28.12.2016
10:00 Uhr MEZ

08.02.2017
10:00 Uhr MEZ

US0373763087ADR OAO MOSENERGO REG (1ADR/50SHS)17.06.2016 mit einer Übergangsphase bis zum 20.06.201621.06.2016
10:00 Uhr MEZ
25.07.2016
10:00 Uhr MEZ
US4627141066ADR JSC IRKUTSKENERGO (SEC REG - LEVEL 1)17.06.201620.06.2016
10:00 Uhr MEZ
21.07.2016
10:00 Uhr MEZ
US8766292051ADR PSJC TATNEFT REG (1 ADR/6SHS)08.07.2016 mit einer Übergangsphase bis zum 11.07.201612.07.2016
10:00 Uhr MEZ
12.08.2016
10:00 Uhr MEZ
US36829G1076ADR GAZPROM NEFT PJSC REG24.06.2016 mit einer Übergangsphase bis zum 27.06.201628.06.2016
10:00 Uhr MEZ
04.08.2016
10:00 Uhr MEZ
US7785291078ADR PJSC ROSTELECOM REG08.07.201611.07.2016
10:00 Uhr MEZ
12.08.2016
10:00 Uhr MEZ
US6074091090ADR MOBILE TEL PJSC REG (1ADR/2SHS)14.10.201617.10.2016
10:00 Uhr MEZ
11.11.2016
10:00 Uhr MEZ
US67011U2087GDR NOVOROSSIYSK CSPP REGS REG14.09.201616.09.2016
10:00 Uhr MEZ
07.11.2016
10:00 Uhr MEZ
US7821834048ADR RUSHYDRO PJSC REG (1ADR/100SHS)08.07.2016 mit einer Übergangsphase bis zum 11.07.201612.07.2016
10:00 Uhr MEZ
15.08.2016
10:00 Uhr MEZ
US8688612048ADR SURGUTNEFTEGAZ REG 1DR/10SHS18.07.2016 mit einer Übergangsphase bis zum 19.07.201620.07.2016
10:00 Uhr MEZ
22.08.2016
10:00 Uhr MEZ
US8688611057

ADR JSC SURGUTNEFTEGAZ
(100 PREF SHS)(SEC)

18.07.201619.07.2016
10:00 Uhr MEZ
22.08.2016
10:00 Uhr MEZ
US3133541025GDR FED GRID CO PJSC 144A REG12.07.2016

15.07.2016
10:00 Uhr MEZ

15.08.2016
10:00 Uhr MEZ
US3682872078ADR PJSC GAZPROM REG 1 ADR/2 SHS20.07.2016 mit einer Übergangsphase bis zum 21.07.2016

22.07.2016
10.00 Uhr MEZ

25.08.2016
10.00 Uhr MEZ

Bei der Quellensteuervorabbefreiung/zügigen Rückerstattung wird eine Depotgebühr von 0,005 USD pro russischen DR fällig. Zusätzlich kann eine externe Mindestgebühr pro Endbegünstigten von 25,00 USD berechnet werden.

Quellensteuevorabbefreiung / zügige Rückerstattung – Matrix

Standard-Steuersatz (15 %) für nicht offengelegte Bestände bzw. für alle offengelegten Bestände für Ansässige eines Ländes ohne DBA-Abkommen oder eines Landes mit DBA-Abkommen, welches einen DBA-Satz von 15 % gewährt.

Begünstigung 13 % für in Russland Ansässige (natürliche und juristische Personen)

DBA 12 % für berechtigte Ansässige aus Finnland

DBA 10 % für berechtigte Ansässige aus Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Belgien, Botswana, Chile, China, Kroatien, Zypern, Tschechische Republik, Dänemark, Ägypten, Griechenland, Ungarn, Indien, Iran, Irland, Israel, Italien, Kasachstan, Demokratische Volksrepublik Korea, Kirgistan, Lettland, Libanon, Litauen, Malta, Mazedonien, Mexiko, Moldawien, Mongolei, Marokko, Namibia, Norwegen, Polen, Singapur, Slowakei, Slowenien, Tadschikistan, Türkei, Turkmenistan, Großbritannien, USA, Usbekistan

DBA 5 % für berechtigte Ansässige aus Kuwait, Katar, Saudi-Arabien

Steuerbefreiung 0 % für russische Anteilsinvestmentfonds, VEB oder supranationale, von der russischen Gesetzgebung anerkannte Organisationen.

Die russischen Behörden können offengelegte Aktien bis zu drei Jahren nach der Dividendenausschüttung prüfen.

Anfragen zu weiteren Informationen für ergänzende Unterlagen können erwartet werden, u. a. eine Wohnsitzbescheinigung im Original (ggf.) in spezieller Sprache entsprechend dem DBA zwischen dem Wohnsitzland und Russland. Diese Formulare müssen ggf. mit einer Apostille versehen werden. Die Prüfungsdokumentation kann innerhalb einer 90-tägigen Frist bei den Behörden mit der Möglichkeit auf eine 90-tägige Verlängerung eingereicht werden. Die russischen Behörden haben das Recht, zusätzliche Informationen/Formulare, falls erforderlich, anzufordern.

Hinweis: Das Standardrückerstattungsverfahren der russischen Steuerbehörden ist extrem komplex und zeitaufwendig. Dieses Verfahren wird von Clearstream Banking weder angeboten noch unterstützt. Infolgedessen empfehlen wir dringend, dass Kunden einen Antrag auf Quellensteuervorabbefreiung/zügige Rückersattung stellen, um die ermäßigten Steuersätze zu erhalten.

Rechtliche Pflichten des Kunden

Durch Inanspruchnahme der Dienste für eine Quellensteuervorabbefreiung bzw. zügige Rückerstattung geht der Kunde folgende Verpflichtungen und Verantwortungen ein:

  • Der Kunde hat Clearstream Banking für jegliche Verluste, Haftungen oder Forderungen, die Clearstream Banking als Folge einer Handlung in Zusammenhang mit der Zertifizierung des Kunden bzw. als Ergebnis einer falschen Angabe in einer Zertifizierung erwachsen, zu entschädigen und schadlos zu halten. Zu der Haftung des Kunden gemäß dieser Entschädigung gehören u. a.: Erstattung an die entsprechenden Steuerbehörden, den Emittenten, die Zahlstelle, die Verwahrstelle von russischen DRs, sonstige Personen oder Einrichtungen für eine zu gering einbehaltene Steuer bzw. irrtümliche Bezahlung einer Abkommensvergünstigung, für ausländische Börsengebühren, für Zinsen auf die zu gering einbehaltenen Geldmittel und für Verwaltungsgebühren.
  • Der Kunde ist verpflichtet, der Steuerbehörde des Ursprungslandes und des Wohnsitzlandes des Begünstigten, wobei es sich um den US Internal Revenue Service (IRS) oder eine andere zuständige Behörde handeln kann, die ergänzenden Unterlagen zukommen zu lassen.
  • Clearstream Banking wird das Geldkonto des Kunden mit dem Betrag belasten, der den Clearstream Banking Konten bei der DTC aufgrund der Anfrage der entsprechenden Steuerbehörden, der Zahlstelle oder der Verwahrstelle von russischen DRs für die Quellensteuervorabbefreiung und damit verbundene Kosten belastet wurden.
  • Auf Anfrage der jeweiligen Steuerbehörden kann jedem Kunden, der die Möglichkeit der Steuerbefreiung in Anspruch nimmt, aber nicht die beschriebenen Verfahren einhält, bei künftigen Ausschüttungen der EDS-Dienst zum Erhalt eines ermäßigten Steuersatzes verwehrt bleiben.

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1. Diese Kundenmitteilung wurde herausgegeben von Clearstream Banking AG (CBF) mit Gesellschaftssitz Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter der Nummer HRB-7500.

2. Vorbehaltlich der Bestätigung des DR-Agenten. Darüber hinaus müssen der Name und der Bestand jeder Rechtsperson, die für eine Steuerbefreiung berechtigt ist, bei jedem Antrag auf Quellensteuervorabbefreiung/ zügige Rückerstattung angegeben werden.