Ausländische Aktien in Girosammelverwahrung: Quellensteuervorabbefreiung und zügige Rückerstattung für Hinterlegungszertifikate mit zugrundeliegenden russischen Wertpapieren in 2019 – Aktualisierung

16.12.2019

Hinweis: Diese Kundenmitteilung, die ursprünglich am 7. Januar 2019 veröffentlicht wurde, wurde erneut aktualisiert, um neue Fristen für die ISIN US69343P1057 zu ergänzen. Änderungen wurden markiert.

Diese Kundenmitteilung stellt die Dividendenausschüttungen von russischen Hinterlegungszertifikaten mit zugrundeliegenden russischen Wertpapieren (Depositary Receipt; DR), die in 2019 stattfinden, dar und beinhaltet die Verfahren und Fristen von Clearstream Banking1 für Erlangung der Quellensteuervorabbefreiung und der zügigen Rückerstattung für ISINs US8766292051, US7785291078, US73181P1021, US80585Y3080, US55315J1025, US67011U2087, US36829G1076, US0373763087, US7785291078, US69343R1014, US7821834048, US69343P1057, US6074091090, US8688611057, US8688612048, US3682872078 und US3133541025.

Die Originalmitteilung der Depository Trust Company (DTC) mit allen Anforderungen ist auf der Website der DTC verfügbar (CUSIP oder Sicherheitsname kann zum Abrufen der Mitteilung verwendet werden), und die Kunden werden dringend gebeten, diese Mitteilung einzuholen, um sicherzustellen, dass sie über die vollständigen Anforderungen für diese Ereignisse informiert sind und diese erfüllen.

Steuerverfahren für Quellensteuervorabbefreiung und zügige Rückerstattung

Das Föderationsgesetz Nr. 366-FZ vom 24. November 2014 „zu Änderungen im Teil II des Steuergesetzbuches der Russischen Föderation und einiger anderer Föderationsgesetze der Russischen Föderation“ sowie das Föderationsgesetz Nr. 376-FZ vom 24. November 2014 „zu Änderungen des Steuergesetzes der Russischen Föderation“ führten u. a. die Abschaffung des „Strafsteuersatzes“ von 30 % für nicht offengelegte Bestände ein. Ab 1. Januar 2015 erheben Steuerbeauftragte standardmäßig hinsichtlich nicht offengelegter Wertpapiere den Standard-Steuersatz von 15 %.

Die Offenlegungspflichten, die durch die russischen Wertpapiermarktgesetze festgelegt sind, bleiben jedoch weiterhin in Kraft (da diese Anforderungen nicht abgeschafft wurden). Aus diesem Grund verlangen die Agenten von Hinterlegungszertifikaten weiterhin die zusammengefasste Offenlegung der Bestände, die mit dem gesetzlichen Steuersatz von 15 % besteuert werden. Kunden, die den gesetzlichen Satz von 15% beantragen, wird dringend empfohlen, das Land und den Status der Endbegünstigten anzugeben.

Allgemeine Informationen bezüglich der Quellensteuer und Offenlegungsverfahren bei russischen DRs finden Sie in den Kundenmitteilungen A14027A14124A14154 und A15082.

Dokumentationsanforderungen

Um von der Quellensteuervorabbefreiung bzw. zügigen Rückerstattung auf Erträgnisse aus russischen DRs zu profitieren zu können, müssen Kunden sicherstellen, dass die folgenden Dokumente innerhalb der Frist der ISIN, wie in der folgenden Tabelle aufgeführt, bei Clearstream Banking eingehen.

One-Time-Certificate für DRs mit zugrundeliegenden russischen Wertpapieren

Das One-Time-Certificate (siehe unten angehängte Version) muss von allen Kunden unabhängig vom Sitz und Status der Endbegünstigten eingereicht werden. Dieses muss außerdem vom Kunden unterzeichnet und ausgefüllt werden und bleibt bis auf Widerruf gültig.

Aufstellung der Bestände

Wenn im One-Time-Certificate Kästchen 3 angekreuzt wurde, muss vor jedem betroffenen Erträgnisereignis eine Aufstellung der Bestände über eine SWIFT MT599 oder eine CreationOnline Free-Format-Message mit (siehe Kundenmitteilung D18075 für die vollständige Formatanforderungen der Instruktion) mit folgenden Angaben erfolgen:

  • ISIN
  • Corporate Action ID
  • Zahltag
  • Kontonummer des Clearstream Banking-Kunden
  • Gesamtbestand des Kunden
  • Nach Wohnsitz und rechtlichem Status des Endbegünstigten:
    • Steuersitzland
    • Angaben zum Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), Bezugnahme auf die Befreiung im Steuergesetzbuch, Details des russischen Rechts (Artikel, Absatz, Unterabsatz)
    • Rechtlicher Status (natürliche/juristische Person)
    • Gesamtbestand
    • Anzuwendender Steuersatz
    • Gesamtbestand, der nicht offengelegt wird

Zusätzlich sind folgende Informationen erforderlich für:

  • Begünstigte Eigentümer, die eine vollständige Steuerbefreiung (0%), einen bedingten Satz (z.B. in Spanien oder Frankreich Ansässige), einen Vorzugsabkommenssatz in Anspruch nehmen und transparente Unternehmen:
    • Name des Begünstigten
    • ISO Code des Steuersitzlandes
    • Steueridentifikationsnummer (falls vorhanden)
  • In Russland ansässige Personen:
    Kunden, die für russische Begünstigte instruieren, werden gebeten, im Feld ADTX oder im zusätzlichen Text der Instruktion eine Bestätigung aufzunehmen, dass der russische Begünstigte nicht von EU- oder US-Sanktionen in Bezug auf die Ukraine/Russland erfasst wurde.

Alle diese deklarierten Bestände müssen korrekt für den entsprechenden Stichtag der nachfolgenden Tabelle um 19:00 Uhr MEZ angegeben werden, d. h., dass keine weiteren Transaktionen nach Einreichen der Aufstellung zulässig sind. Gibt es eine Differenz zwischen den erklärten Beständen und den Gesamtbeständen des Kunden in den Büchern von Clearstream Banking, wird der Antrag auf Steuerbefreiung zurückgewiesen und folglich der maximale Steuersatz von 15 % angewandt.

Darüber hinaus wird für den Fall, dass im One-Time-Certificate Kästchen 3 angekreuzt ist und wir keine Aufstellung der Bestände bis zur festgelegten Frist erhalten, der Gesamtbestand des Kunden als nicht offengelegt angesehen und folglich mit dem vollen Standardsteuersatz besteuert.

Zusätzliche Dokumentation

Die russischen Behörden können die offengelegten Aktien nach einer Dividendenzahlung bis zu drei Jahre lang prüfen. 

Es ist zu erwarten, dass weitere Informationen über die Begleitunterlagen angefordert werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf ein Original der Ansässigkeitsbescheinigung, die eine bestimmte Sprache bezüglich eines DBA (falls zutreffend) zwischen dem Sitzland und Russland enthält. Diese Formulare müssen möglicherweise auch apostilliert werden. Es besteht eine Frist von 90 Tagen, um den Behörden die Prüfungsunterlagen zur Verfügung zu stellen, mit der Möglichkeit einer Verlängerung um 90 Tage. Die russischen Behörden behalten sich das Recht vor, zusätzliche Informationen/Formulare anzufordern, wenn sie dies für erforderlich halten.

Fristen und Gebühren

Um von der Quellensteuervorabbefreiung/zügigen Rückerstattung für russische DRs zu profitieren, müssen Kunden sicherstellen, dass bei Clearstream Banking die oben beschriebenen Dokumente für die folgenden ISINs bis zu der folgenden Frist eingehen:

ISIN

Name

Record Date

Frist für die Quellensteuer-vorabbefreiung

Frist für die zügige Rückerstattung

US8766292051

ADR PJSC TATNEFT REG (1ADR/6SHS)

30.12.201909.01.2020
10:00 Uhr MEZ
14.02.2020
10:00 Uhr MEZ
US7785291078ADR PJSC ROSTELECOM REG11.01.201914.01.2019
10:00 Uhr MEZ
15.02.2019
10:00 Uhr MEZ
US73181P1021ADR PJSC POLYUS REG10.10.201911.10.2019
10:00 Uhr MEZ
19.11.2019
10:00 Uhr MEZ
US80585Y3080ADR SBERBANK ROSSII REG (1DR/4SHS)13.06.2019 14.06.2019
10:00 Uhr MEZ
17.07.2019
10:00 Uhr MEZ
US55315J1025ADR PJSC MMC NORILSK N REG (1ADR/0.1SHS)27.12.201907.01.2020
10:00 Uhr MEZ
12.02.2020
10:00 Uhr MEZ
US67011U2087GDR NOVOROSSIYSK CSPP REGS REG25.06.201926.06.2019
10:00 Uhr MEZ
29.07.2019
10:00 Uhr MEZ
US36829G1076ADR GAZPROM NEFT PJSC REG18.10.201923.10.2019
10:00 Uhr MEZ
29.11.2019
10:00 Uhr MEZ
US0373763087ADR MOSENERGO PJSC REG (1ADR/50SHS)02.07.201903.07.2019
10:00 Uhr MEZ
08.08.2019
10:00 Uhr MEZ
US7785291078ADR PJSC ROSTELECOM REG03.07.201905.07.2019
10:00 Uhr MEZ
07.08.2019
10:00 Uhr MEZ

US69343R1014

GDR PJSC AEROFLOT REG05.07.201908.07.2019
10:00 Uhr MEZ
07.08.2019
10:00 Uhr MEZ
US7821834048ADR RUSHYDRO PJSC REG (1ADR/100SHS)09.07.201910.07.2019
10:00 Uhr MEZ
15.08.2019
10:00 Uhr MEZ
US69343P1057ADR PSJC LUKOIL REG20.12.201923.12.2019
10:00 Uhr MEZ
31.01.2020
10:00 Uhr MEZ
US6074091090ADR MOBILE TEL PJSC REG (1ADR/2SHS)14.10.201916.10.2019
10:00 Uhr MEZ
22.11.2019
10:00 Uhr MEZ
US8688611057ADR SURGUTNEF PJSC REG18.07.201922.07.2019
10:00 Uhr MEZ
28.08.2019
10:00 Uhr MEZ
US8688612048ADR SURGUTNEF PJSC REG 1DR/10SHS18.07.201922.07.2019
10:00 Uhr MEZ
28.08.2019
10:00 Uhr MEZ
US3682872078ADR PJSC GAZPROM REG 1 ADR / 2 SHS

18.07.2019

19.07.2019
10:00 Uhr MEZ
27.08.2019
10:00 Uhr MEZ
US3133541025GDR FED GRID CO PJSC 144A REG16.07.2019  17.07.2019
10:00 Uhr MEZ
22.08.2019
10:00 Uhr MEZ

Bei der Quellensteuervorabbefreiung/zügigen Rückerstattung wird eine Depotgebühr von 0.005 USD pro russischem DR fällig. Zusätzlich kann eine externe Mindestgebühr pro Endbegünstigten von 25,00 USD berechnet werden.

Steuersätze der Quellensteuevorabbefreiung und zügigen Rückerstattung 

Standard-Steuersatz (15 %) für nicht offengelegte Besitzer bzw. für alle offengelegten Besitzer, die Ansässige eines Landes ohne DBA-Abkommen oder eines Landes mit DBA-Abkommen, welches einen DBA-Satz von 15 % gewährt.

Begünstigung 13 % für in Russland ansässige Personen

DBA für Ansässige eines Landes mit DBA

Steuerbefreiung 0 % 2 für russische Anteilsinvestmentfonds, bestimmte Pensionsfonds, supranationale, von der russischen Gesetzgebung anerkannte Organisationen und souveräne oder staatliche Entitäten.

Hinweis: Das Standardrückerstattungsverfahren der russischen Steuerbehörden ist extrem komplex und zeitaufwendig. Dieses Verfahren wird von Clearstream Banking weder angeboten noch unterstützt. Infolgedessen empfehlen wir dringend, dass Kunden einen Antrag auf Quellensteuervorabbefreiung/zügige Rückersattung stellen, um die ermäßigten Steuersätze zu erhalten.

Rechtliche Pflichten des Kunden

Durch Inanspruchnahme der Dienste für eine Quellensteuervorabbefreiung bzw. zügige Rückerstattung geht der Kunde folgende Verpflichtungen und Verantwortungen ein:

  • Der Kunde hat Clearstream Banking für jegliche Verluste, Haftungen oder Forderungen, die Clearstream Banking als Folge einer Handlung in Zusammenhang mit der Zertifizierung des Kunden bzw. als Ergebnis einer falschen Angabe in einer Zertifizierung erwachsen, zu entschädigen und schadlos zu halten. Zu der Haftung des Kunden gemäß dieser Entschädigung gehören u. a.: Erstattung an die entsprechenden Steuerbehörden, den Emittenten, die Zahlstelle, die Verwahrstelle von russischen DRs, sonstige Personen oder Entitäten für eine zu gering einbehaltene Steuer bzw. irrtümliche Bezahlung einer Abkommensvergünstigung, für ausländische Börsengebühren, für Zinsen auf die zu gering einbehaltenen Geldmittel und für Verwaltungsgebühren.
  • Der Kunde ist verpflichtet, der Steuerbehörde des Ursprungslandes und des Wohnsitzlandes des Begünstigten, wobei es sich um den US Internal Revenue Service (IRS) oder eine andere zuständige Behörde handeln kann, die ergänzenden Unterlagen zukommen zu lassen.
  • Clearstream Banking wird das Geldkonto des Kunden mit dem Betrag belasten, der den Clearstream Banking Konten bei der DTC aufgrund der Anfrage der entsprechenden Steuerbehörden, der Zahlstelle oder der Verwahrstelle von russischen DRs für die Quellensteuervorabbefreiung und damit verbundene Kosten belastet wurden.
  • Auf Anfrage der jeweiligen Steuerbehörden kann jedem Kunden, der die Möglichkeit der Steuerbefreiung oder zügigen Erstattung in Anspruch nimmt, aber nicht die beschriebenen Verfahren einhält, bei künftigen Ausschüttungen der EDS-Dienst zum Erhalt eines ermäßigten Steuersatzes verwehrt bleiben.

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1. Diese Kundenmitteilung wurde herausgegeben von Clearstream Banking AG (CBF) mit Gesellschaftssitz Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter der Nummer HRB-7500.

2. Vorbehaltlich der Bestätigung des DR-Agenten.