Das französische Parlament hat ein Gesetz1 zur Einführung einer Finanztransaktionssteuer von 0,1% verabschiedet. Die Steuer wird auf alle Wertpapiertransaktionen erhoben, deren Schlusstag und Abwicklungsdatum auf oder nach dem
1 August 20122
fällt. Clearstream Banking3 ist in Kontakt mit den maßgeblichen Marktteilnehmern, um Wege zu finden, unsere Kunden bestmöglich in der Erfüllung dieser neuen rechtlichen Anforderung zu unterstützen.
Dieses Dokument ergänzt die Kundeninformation vom 15. März 2012 zum gleichen Thema (A12057) und fasst die uns bekannten Daten und das Verfahrens zur Erhebung der französischen Finanztransaktionssteuer zusammen.
Eigenschaften der französischen Finanztransaktionssteuer
(Die im Folgenden fett gedruckten Textpassagen sind wörtliche Zitate aus dem ursprünglichen Dokument, dem Blueprint. Sie werden deshalb nicht ins Deutsche übersetzt.)
Betroffene Wertpapiere
- Capital instruments (“titres de capital”) and assimilated securities (mainly equities)
- Listed on a French or foreign regulated market
- Issued by companies whose:
- Headquarters are located in France, and
- Capitalisation exceeds one billion euro on the 1st of January of the underlying fiscal year.
Das französische Finanzministerium wird jährlich eine Liste der betroffenen Unternehmen erstellen. Wahrscheinlich werden Anbieter von Markdaten diese Information in ihren Veröffentlichungen zu Wertpapierdaten integrieren. Dazu liegen allerdings noch keine verbindlichen Angaben vor.
Verantwortliche kontoführende Einheiten („Accountable parties“)
An Accountable Party is an institution which is legally obliged to provide the declarations and to pay the FTT. It is:
- The Investment Service Provider or “Broker” which has executed the transaction on its behalf or on behalf of its client; or
- When the transaction is not executed by a Broker (e.g. over-the-counter (OTC transaction), it is the securities account holder of the investor.
Abhängig von der Anzahl der Intermediäre in der Verwahrkette zwischen der “Accountable Party” und Euroclear France (EF) muss die Steuererklärung und die entsprechende Zahlung an EF oder an die französischen Steuerbehörden übermittelt werden:
- Zwei oder weniger Intermediäre: an EF über die Verwahrkette
- Mehr als zwei Intermediäre:
- Direkt an die französischen Steuerbehörden, oder
- Indirekt an EF über einen Teilnehmer bei EF.
Sowohl CBL als auch CBF haben eine direkte Kontoverbindung zu EF und werden die Steuererklärung ebenso wie die Zahlung für die “Accountable Party” an Euroclear France übermitteln. Das gilt für die Fälle, in denen CBL oder CBF die letzte Verwahrstelle in der Kette von der “Accountable Party” zu Euroclear France sind und diese Kette nicht mehr als zwei Verwahrstellen umfasst.
Betroffene Transaktionen
The tax applies when an acquisition results in a transfer of ownership or “acquisitions à titre onéreux”.
Transactions are subject to the tax:
- No matter where the transaction was negotiated (e.g. Regulated Market, Multilateral Trading Facility (MTF), dark pool, OTC; internalisation, crossing network);
- Whether the transaction has been executed be the Accountable Party for its own account of following a client order, and
- No matter where the transaction settles (French CSD, foreign CSD , ICSD…).
According to the Law, exempted transactions are:
1. Purchases linked to an issue of securities (primary market)
2. Purchases made by a clearing house or a central securities depository
3. Purchases linked to market making activities
4. Purchases linked to a liquidity contract
5. Intra-group transactions
6. Securities lending and repos
7. Acquisitions by employee mutual funds, employee open-ended investment funds or by employees directly
8. Acquisitions (including purchase of company shares) for employee saving schemes
9. Acquisitions of bonds that can be exchanged for or converted into shares.
Die Steuer wird vom Käufer bzw. Empfänger erhoben. Im Einzelnen gilt:
- The tax is applicable based on settlement date (legal transfer of ownership)
- Intra-day transactions are subject to the tax only on the resulting net buying position at the end of the day.
Steuerbetrag
- According to the Law, the tax represents 0.1% of the transaction amount
- The tax is due in Euro.
Zeitplan: Vom Settlement zur Zahlung der Steuer
Under standard rules, the FTT is due to the French tax authorities in the first days of the month following the acquisition. However, to allow for a progressive adaption by the market, the law has foreseen an interim schedule that will precede the standard schedule for declaring and paying the FTT.
- Übergangszeitplan:
Meldungen der zu besteuernden Transaktionen und entsprechende Steuerzahlungen für die Monate August, September und Oktober müssen spätestens am 9. November 2012 erfolgen.
- Standardzeitplan:
Ab November 2012 müssen sowohl Meldungen als auch Zahlungen bis zum vierten Arbeitstag des Folgemonats bei EF vorliegen.
Meldeverfahren
EF hat ein Standardformat für Datei und Datensätze zur Meldung der Steuer vorgegeben.
Declarations to Euroclear France can only be sent by Euroclear France members and must be sent per Accountable Party. It will not be possible for a Euroclear France member to send a single declaration relating to multiple Accountable Parties or to multiple Euroclear France members codes.
Both taxable and exempted acquisitions must be declared. For exempted transactions, the Accountable Party must provide the exemption reason, a single one among the several reasons foreseen by the law.
Prüfungen und Strafgebühren
EF wird Konsistenzprüfungen auf die eingehenden Meldungen und Zahlungen durchführen und ein erweitertes Berichtswesen für die französischen Steuerbehörden erstellen. EF wird Meldungen ablehnen, die bei den Eingangsprüfungen als fehlerhaft identifiziert werden.
Die französischen Steuerbehörden werden Strafgebühren für verspätete und unrichtige Meldungen erheben. In diesen Fällen wird die “Accountable Party” direkt kontaktiert.
Was unsere Kunden veranlassen sollten:
Clearstream empfiehlt den Kunden dringend, die verfügbaren Dokumente zu prüfen, um festzustellen, ob ihr Geschäft von der Steuer betroffen ist. Kunden, die in den wichtigen französischen Wertpapieren aktiv sind, sollten ab 1. August 2012 die relevanten Transaktionsdaten sammeln und speichern.
Kunden von Clearstream Banking sind verantwortlich, den Anforderungen, die sich aus der Einführung der Transaktionssteuer ergeben, zu entsprechen.
Kunden von Clearstream, die wiederum für ihre Kunden Dienstleistungen erbringen, sollten untersuchen, ob und wie sie ihre Kunden unterstützen.
Um sicherzustellen, dass alle Anforderungen des neuen Gesetzes erfüllt werden, sollten Kunden keine weiteren Aktivitäten beginnen, bevor sie nicht den Rat eines im Thema versierten Steuerberaters eingeholt haben.
Hinweis: Es ist nicht die Intention dieses Dokuments, juristisch oder steuerrechtlich verbindlich Auskunft zu geben und es sollte so nicht verwendet werden. Vielmehr beschreibt das Dokument unseren derzeitigen Kenntnisstand und kann jederzeit verändert werden.
Was Clearstream veranlassen wird
Möglicherweise werden durch den neuen Service zusätzliche vertragliche Vereinbarungen mit unseren Kunden notwendig. Wir werden weiter an der Klärung der verbleibenden offenen Fragen arbeiten und die Entwicklungen auf dem französischen Markt verfolgen, damit wir unseren Kunden möglichst bald einen entsprechenden Service anbieten können. Wir werden unsere Kunden zeitnah über neue Entwicklungen informieren.
Weitere Information
Weitere Informationen finden Sie auf den in dieser Mitteilung angegebenen Bereichen unserer Website. Kunden können auch direkt ihren Clearstream Banking Customer Service oder Relationship Officer kontaktieren.
1. Loi n°2012-354 du 14 mars 2012 de finances rectificative pour 2012, abrufbar unter http://www.legifrance.gouv.fr/.
2. Zum gleichen Datum wird Frankreich Transaktionssteuern auf Hochfrequenzhandel (“high-frequency trading – HFT”) und auf Leerverkäufe auf CDS (“Credit Default Swaps”) auf Staatsanleihen einführen. Auf diese Aspekte wird im Folgenden nicht eingegangen. Nach unserem derzeitigen Verständnis wird Clearstream Banking von diesen Regelungen nicht betroffen sein, wir verfolgen jedoch weitere Entwicklungen.
3. Clearstream Banking bezieht sich sowohl auf die Clearstream Banking AG mit eingetragenem Firmensitz Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, und eingetragen in Register B des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter Nummer HRB 7500 (CBF) als auch auf Clearstream Banking, société anonyme mit eingetragenem Firmensitz 42, Avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg und eingetragen im Handelsregister von Luxemburg unter Nummer B-9248 (CBL).
4. Basiert auf dem Euroclear France (EF) Dokument (weitere Änderungen möglich) “Blueprint for Financial Transaction Tax”, auf ihrer Webseite abrufbar.