Spanien: Erneute Anhebung des Steuersatzes in der Autonomen Region Navarra
Ergänzend zu unserer Kundenmitteilung D12003 vom 19. Februar 2012 und mit Wirkung zum
23. Februar 2012
wird der Kapitalertragssteuersatz auf Zins- und Dividendenzahlungen von Unternehmen, die in der Autonomen Region Navarra ansässig sind (zum Beispiel Viscofan und Papelera Navarra) von 19 % auf 20 % angehoben.
Dies folgt aus Punkt 4 des 1. Artikels des Foralgesetzes 2/2012, das am 22. Februar 2012 im öffentlichen Amtsblatt von Navarra publiziert wurde.
Auswirkung auf Kunden
Der Kapitalertragssteuersatz von 20 % wird bei allen Endbegünstigten (unabhängig davon, ob sie in Spanien ansässig sind oder nicht) erhoben, sofern die erforderliche Steuerbescheinigung zur Beantragung eines ermäßigten Steuersatzes nicht innerhalb der vorgeschriebenen Fristen eingeht.
Beigefügt erhalten Sie eine Liste der Wertpapiere der Autonomen Region Navarra. Diese Liste erhielten wir von unserer Verwahrstelle vor Ort und sie ist nur für Informationszwecke bestimmt. Wir bieten keine Garantie für die Vollständigkeit oder Korrektheit dieser Informationen. Clearstream Banking1 übernimmt keine Haftung für direkte oder indirekte Schäden, die dadurch entstehen, dass Sie auf diese diese Informationen vertrauen oder sie verwenden.
Kunden werden in einer vor der entsprechenden Erträgniszahlung verschickten Mitteilung über den anwendbaren Kapitalertragssteuersatz informiert.
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