Announcement

Südkorea: Neue Offenlegungsanforderungen für Halter von Hinterlegungszertifikaten

Tax | South Korea

Reference

Code
A12199
Service level
CBL
Last Updated
30.10.2012

Ergänzend zu unserer Kundenmitteilung A12074 vom 4. April 2012 möchten wir hiermit die Kunden von Clearstream Banking1 daran erinnern, dass mit Wirkung vom

1. Dezember 2012

Änderungen in Kraft treten, die das koreanische Strategie- und Finanzministerium (Ministry of Strategy and Finance, „MoSF“) für das Verfahren der koreanischen Quellensteuervorabbefreiung eingeführt hat.

Um in den Genuss des ermäßigten Quellensteuersatzes gemäß eines Doppelbesteuerungs-
abkommens (DBA) mit Südkorea zu kommen, müssen alle Kunden, die im Besitz von koreanischen Hinterlegungszertifikaten sind (sowohl amerikanische als auch globale, ADRs und GDRs), ab dem obigen Datum den Namen, die vollständige Anschrift und die persönliche Identifikationsnummer jedes einzelnen entsprechenden Begünstigten offenlegen.

Persönliche Identifikationsnummer

Die persönliche Identifikationsnummer, die anzugeben ist, hängt vom Wohnsitz des Begünstigten ab, und zwar wie folgt:

  • In Rechtsgebieten wie z. B. den USA, wo Steueridentifikationsnummern ausgegeben werden, z. B. eine SSN oder EIN, ist die Steueridentifikationsnummer als persönliche Identifikationsnummer anzugeben.
  • In Rechtsgebieten wie z. B. Japan, wo keine Steueridentifikationsnummern ausgegeben werden, muss statt dessen eine gültige persönliche Identifikationsnummer angegeben werden.

    In diesen Rechtsgebieten enthalten gültige persönliche Identifikationsnummern (für natürliche Personen) Geburtsdaten, Reisepassnummer, Führerscheinnummer und (für juristische Personen) Handelsregistereintragsnummern und das Datum der Gründung oder Eintragung.

Außerdem müssen juristische Personen ohne rechtliche oder steuerliche Persönlichkeit (wie z. B. Partnerschaften, Treuhandgesellschaften, Regulated Investment Companies (RIC) und Gesellschaften mit beschränkter Haftung, mit Ausnahme von eingetragenen Fonds - zum Beispiel Investmentfonds oder Pensionsfonds) ab obigem Datum ihre entsprechenden Begünstigten offenlegen.

Berechtigungsgrundlage

Die Berechtigung auf die Begünstigungen unter einem DBA richten sich nach der Berechtigung der Begünstigten.

Beispielsweise können Partnerschaften die Vorteile nicht mehr in ihrem eigenen Namen einfordern; die Vorteile aus einem DBA richten sich nach der Berechtigung des jeweiligen Gesellschafters. Um einen ermäßigten Quellensteuersatz zu beanspruchen, muss die Partnerschaft den Namen, die vollständige Anschrift und die persönliche Identifikationsnummer aller entsprechenden Mitglieder angeben.

Wichtige Hinweise

Für alle Halter, die die entsprechenden erforderlichen Informationen nicht vorlegen, oder wenn dieselbe Anschrift bzw. persönliche Identifikationsnummer missbräuchlich für mehrere Begünstigte verwendet wird, dann wird der gesetzliche Quellensteuersatz (derzeit 22 %) angewendet.

Das neue Steuergesetz betrifft nicht den Erstattungsprozess bezüglich ADRs und GDRs für Dividendenausschüttungen mit Stichtag Ende Juni 2012.

Der maximale Quellensteuersatz (zurzeit 22 %) gilt für alle Antragsteller, für die diese Information nicht innerhalb der Frist vorliegt bzw. wenn die Information unvollständig oder ungenau ist.

Frist für das Einreichen von Informationen bei Clearstream

Die Frist, bis zu welcher der Kunde die oben genannten Daten zum Begünstigten bei Clearstream Banking einreichen muss, wird als Vorabmitteilung vor dem jeweiligen Ereignis veröffentlicht.

Haftungsausschluss

Die in dieser Kundenmitteilung enthaltenen Informationen sind lediglich informativer Art. Änderungen sind vorbehalten. Wir bemühen uns, aktuelle Informationen über lokale Anforderungen zu liefern, sobald diese zur Verfügung stehen.

Weitere Informationen

Weitere Informationen erhalten Sie vom Clearstream Banking Tax Help Desk unter:

LuxemburgFrankfurt
E-Mail:tax@clearstream.comtax@clearstream.com
Telefon:+352-243-32835+49-(0) 69-2 11-1 3821
Fax:+352-243-632835+49-(0) 69-2 11-61 3821

oder vom Clearstream Banking Customer Service bzw. Ihrem Relationship Officer.

1. Clearstream Banking bezieht sich sowohl auf die Clearstream Banking AG mit eingetragenem Firmensitz Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, und eingetragen in Register B des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter Nummer HRB 7500 (CBF) als auch auf Clearstream Banking, société anonyme mit eingetragenem Firmensitz 42, Avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg und eingetragen im Handelsregister von Luxemburg unter Nummer B-9248 (CBL).

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