Announcement

Griechenland: Zertifizierung von echten handelsbezogenen Transaktionen in BOGS – Aktualisierung

Settlement | Greece

Reference

Code
A16003
Service level
CBL
Last Updated
06.01.2016

Ergänzend zur Kundenmitteilung A15164 vom 7. August 2015 und A15197 vom 14. Oktober 2015 möchte Clearstream Banking1 Kunden darüber informieren, dass mit

sofortiger Wirkung

ein Zertifikat, das bestätigt, dass die Instruktion sich auf Geschäfte zwischen verschiedenen Kontrahenten bezieht, für Transaktionen gegen Zahlung nicht mehr zwingend erforderlich ist.

Die zugrunde liegende Anforderung der Bank von Griechenland, dass sich die entsprechenden Instruktionen gegen Zahlung auf Überträge beziehen, die weder Portfolioüberträge noch Transaktionen sind, bei denen sich der Endbegünstigte nicht ändert, bleibt indes weiterhin voll wirksam.

Kunden wird empfohlen, weiterhin die folgende Angabe im Textfeld (:70E::SPRO) einzutragen: „We confirm that this instruction refers to trades between different counterparties“.

Die Anforderungen für Einlieferungen frei von Zahlung bei Clearstream Banking bleiben unverändert und die in der Kundenmitteilung A15183 vom 17. September 2015 enthaltenen Hinweise bleiben weiterhin in Kraft.

Weitere Informationen

Der Creation Link Guide – Greece – BOGS wurde entsprechend angepasst.

Weitere Informationen erhalten Sie vom Clearstream Banking Client Services oder von Ihrem Relationship Officer.

 

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1. Clearstream Banking bezieht sich sowohl auf Clearstream Banking AG mit Gesellschaftssitz Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, eingetragen im Handelsregister B des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter der Nummer HRB 7500 als auch auf Clearstream Banking S.A. mit Gesellschaftssitz 42, avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg, und eingetragen im Luxemburger Handelsregister unter der Nummer B-9248.