Verbesserte Fakturierungsdienste: Einstellung der Rechnungsanhänge in Papierform und Einführung elektronischer Reports
Clearstream Banking1 möchte ihre Kunden informieren, dass die Verwendung von Rechnungsanhängen in Papierform eingestellt wird zum
März 2017
Dies findet im Zuge von Clearstream Bankings fortlaufenden Bemühungen statt, ihre Dienste zu verbessern. Gleichzeitig wird so Umweltbelastung durch die Fakturierungsdienste verringert.
Auswirkungen auf Kunden
Clearstream Banking sendet ihren Kunden derzeit mit der Post kostenlos monatlich Rechnungsanhänge in Papierform.
Ab März 2017 (genaues Datum wird rechtzeitig mitgeteilt) können Clearstream Bankings Kunden monatlich Reports (inkl. Hauptrechnung und Anhänge) in elektronischer Form beziehen, vorausgesetzt, dass sie Zugang zum Clearstream Banking Billing Portal haben.
Weitere Einzelheiten zum Format dieser neuen Reports werden in Kürze veröffentlicht.
Clearstream Banking empfiehlt ihren Kunden, das Clearstream Billing Portal zu nutzen. Kunden, die ab Juli 2017 weiterhin Hauptrechnungen in Papierform und auf dem Postweg erhalten möchten, wird monatlich für jede Rechnung 20 EUR berechnet (Rechnungsanhänge werden nicht mehr in Papierform versandt).
Um sich für den neuen elektronischen Fakturierungsdienst anzumelden, bitten wir unsere Kunden, das beigefügte Formular ausgefüllt an Clearstream Banking S.A., Attn: NCSC Account Administration, L-2967 Luxemburg zurückzusenden.
Hinweis für Kunden ohne Zugang zum Billing Portal:
Das Clearstream Banking Billing Portal garantiert einen einfachen Online-Zugriff auf Rechnungen. Die Verwendung ist kostenlos. Weitere Einzelheiten erfahren Sie auf der Website von Clearstream.
Um von den Vorteilen der elektronischen Fakturierung von Clearstream Banking zu profitieren, müssen sich Kunden für den Zugang zum Clearstream Banking Billing Portal registrieren lassen und das beigefügte Anmeldeformular ausfüllen. Hierzu muss ein zentraler Kundenkoordinator ernannt werden.
Clearstream Banking wird den Versand von Hauptrechnungen in Papierform einstellen, sobald der Kunde Zugang zum Billing Portal erhalten und das beigefügte Antragsformular zur Elektronischen Fakturierung ausgefüllt hat.
Neue Verfahrensweise für den zentralen Kundenkoordinator
Mit Wirkung zum Januar 2017 (genaues Datum wird rechtzeitig mitgeteilt) kann der zentrale Koordinator (vom Clearstream Banking Kunden bei der Antragstellung zur Nutzung des Clearstream Banking Billing Portals ernannt) die Zugangsrechte im Auftrag ihrer Institution verwalten und die Nutzer festlegen, die Zugriff auf Rechnungen und Reports benötigen.
Weitere Informationen
Weitere Informationen erhalten Sie beim Clearstream Banking Client Services oder von Ihrem Relationship Officer.
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1. Clearstream Banking bezieht sich sowohl auf Clearstream Banking S.A. mit Gesellschaftssitz 42, avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg, eingetragen im Luxemburger Handelsregister unter der Nummer B-9248 als auch auf Clearstream Banking AG (für Kunden von Clearstream Banking Frankfurt (CBF), die CreationOnline nutzen) mit Gesellschaftssitz Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, eingetragen im Handelsregister B des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter der Nummer HRB 7500.