Ergänzend zur Kundenmitteilung A17189 werden mit Wirkung zum
31. März 2018
die folgenden Wertpapiere nicht mehr für die Abwicklung in Clearstream Banking1 zugelassen sein:
- CA23223N1024 – CUV VENTURES CORP (ehemals CA2295751051 – CUBA Ventures)
- CA50189Q1000 – LGC Capital
Kunden werden gebeten, ihre Positionen unverzüglich und nicht später als sieben (7) Geschäftstage ab heute durch eine oder mehrere Lieferungsinstruktionen frei von Zahlung zurückzuziehen, die bestätigen2, dass:
- die instruierte Übertragung ohne Änderung des wirtschaftlichen Eigentums (no change of beneficial ownership; NCBO) erfolgt.
- weder der Investor noch ein nachgeschalteter Intermediär ist eine US-amerikanische Person.
Weitere Informationen
Weitere Informationen erhalten Sie vom Clearstream Banking Client Services oder Ihrem Relationship Officer.
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1. Clearstream Banking bezieht sich sowohl auf Clearstream Banking S.A. mit Gesellschaftssitz in 42, avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg und eingetragen im Luxemburger Handelsregister unter der Nummer B-9248 als auch auf Clearstream Banking AG (für Clearstream Banking AG Kunden, die Creation-Konten nutzen) mit Gesellschaftssitz Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, eingetragen im Handelsregister B des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter der Nummer HRB 7500.
2. Die Bescheinigung kann durch eine Settlement Instruction Processing Narrative :70E::SPRO/ erfolgen. Beispiel: :70E::SPRO///NCBO and no US-Nexus involved