ISINs CA23223N1024 und CA50189Q1000 nicht mehr zur Abwicklung zugelassen

05.04.2018

Ergänzend zur Kundenmitteilung A17189 werden mit Wirkung zum

31. März 2018

die folgenden Wertpapiere nicht mehr für die Abwicklung in Clearstream Banking1 zugelassen sein:

  • CA23223N1024 – CUV VENTURES CORP (ehemals CA2295751051 –  CUBA Ventures)
  • CA50189Q1000 – LGC Capital

Kunden werden gebeten, ihre Positionen unverzüglich und nicht später als sieben (7) Geschäftstage ab heute durch eine oder mehrere Lieferungsinstruktionen frei von Zahlung zurückzuziehen, die bestätigen2, dass:

  • die instruierte Übertragung ohne Änderung des wirtschaftlichen Eigentums (no change of beneficial ownership; NCBO) erfolgt.
  • weder der Investor noch ein nachgeschalteter Intermediär ist eine US-amerikanische Person.

Weitere Informationen

Weitere Informationen erhalten Sie vom Clearstream Banking Client Services oder Ihrem Relationship Officer.

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1. Clearstream Banking bezieht sich sowohl auf Clearstream Banking S.A. mit Gesellschaftssitz in 42, avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg und eingetragen im Luxemburger Handelsregister unter der Nummer B-9248 als auch auf Clearstream Banking AG (für Clearstream Banking AG Kunden, die Creation-Konten nutzen) mit Gesellschaftssitz Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, eingetragen im Handelsregister B des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter der Nummer HRB 7500.
2. Die Bescheinigung kann durch eine Settlement Instruction Processing Narrative :70E::SPRO/ erfolgen. Beispiel: :70E::SPRO///NCBO and no US-Nexus involved