Im Anschluss an unsere vorherige Kommunikation zur CSDR Customer Readiness informiert Clearstream Banking1 die Kunden darüber, dass für einige Nicht-URF (upon receipt of funds; nach Erhalt der Mittel) Ertragszahlungen eine Ausnahmebehandlung angewandt wird.
Nicht-URF Erträgniszahlungen, die in unserem System vor dem 12. Mai 2018 (Umstellungswochenende) und mit einem Datum der Erträgniszahlung nach dem Umstellungswochenende autorisiert wurden, werden nach den derzeit geltenden Regeln bezahlt und unterliegen nicht den in unserem CSDR Customer Readiness Dokument beschriebenen Verfahren. In diesen Fällen werden die Erträgnisse unseren Kunden in der Nacht vor dem Zahlbarkeitstag bestätigt und zur Verfügung gestellt, und ab heute folgt eine MT566. Eine Liste der betroffenen Erträgniszahlungen ist dieser Kundenmitteilung beigefügt. Bitte beachten Sie, dass die Liste nur zu Informationszwecken dient und sich ändern kann.
Weitere Informationen
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Clearstream Banking Client Services oder Ihren Relationship Officer.
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1. Clearstream Banking bezieht sich sowohl auf Clearstream Banking S.A. mit Gesellschaftssitz 42, avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg, eingetragen im Luxemburger Handelsregister unter der Nummer B-9248 als auch auf Clearstream Banking AG (für Kunden der Clearstream Banking AG, die Creation-Konten nutzen) mit Gesellschaftssitz Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, eingetragen im Handelsregister B des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter der Nummer HRB 7500.