Clearstream Banking Handhabung von Wertpapieren im Zusammenhang mit Cannabis
Aktualisierung der Wertpapierlisten am 30. Juli 2018
Clearstream Banking1 informiert die Kunden, dass im Hinblick auf die bevorstehende Einführung des Projet de Loi 7253, das die Chambre des Députés in Luxemburg am 28. Juni 2018 verabschiedet hat, Clearstream Banking die in der Kundenmitteilung A18095 beschriebenen Abwicklungsbeschränkungen für Wertpapiere von Unternehmen, die in erster Linie direkt oder indirekt im Bereich des medizinischen Cannabis tätig sind, ab dem 19. Juli 2018 aufheben wird.
Die Liste der von der Aufhebung der Beschränkungen betroffenen Wertpapiere und eine aktualisierte Liste der beschränkten Wertpapiere sind im Anhang verfügbar.
Weitere Informationen
Für weitere Informationen können sich Kunden an Clearstream Banking Client Services oder ihren Relationship Officer wenden.
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1. Clearstream Banking bezieht sich sowohl auf Clearstream Banking S.A. mit Gesellschaftssitz 42, avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg, eingetragen im Luxemburger Handelsregister unter der Nummer B-9248 als auch auf Clearstream Banking AG (für Kunden der Clearstream Banking AG, die Creation-Konten nutzen) mit Gesellschaftssitz Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, eingetragen im Handelsregister B des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter der Nummer HRB 7500.