Selbstbesicherung: Einschränkung der zulässigen Wertpapiere
Für die Refinanzierung der Wertpapierabwicklung via Selbstbesicherung (SB) – ein gemeinsamer Service von Clearstream Banking Frankfurt1 und der Deutschen Bundesbank – sind girosammelverwahrfähige (GS-fähige) Wertpapiere aus der einheitlichen Liste der notenbankfähigen Wertpapiere der EZB (Eligible Asset Database (EAD)) zugelassen, für die keine Close-Link Prüfung zwischen dem SB-Teilnehmer und dem Emittenten des Wertpapieres notwendig ist.
Ab dem
9. Juni 2016
wird der Umfang der zugelassenen SB-Wertpapiere wie folgt technisch ermittelt:
Alle (auf der Internetseite der EZB publizierten) GS-fähigen Wertpapiere der EAD, die keiner Close-Link Prüfung unterliegen, sind zulässig, d. h. folgende Gattungen sind ausgeschlossen:
- wenn EAD-Feld Issuer Group gleich '3' oder '7' oder '11' ist,
- wenn EAD-Feld Issuer Group gleich '4' ist und das EAD-Feld "Own-use covered bonds" gleich 'N' oder gleich 'N/A' oder 'leer' ist,
- wenn EAD-Feld Issuer Group gleich '8' ist und das EAD-Feld "Own-use covered bonds" gleich 'N' oder gleich 'N/A' oder 'leer' ist oder
- wenn EAD-Feld Issuer Group gleich '9' ist und das EAD-Feld "Own-use covered bonds" gleich 'N' oder gleich 'N/A' oder 'leer' ist (neues Kriterum).
Weitere Informationen
Weitere Informationen erhalten Sie vom Clearstream Banking Client Services oder Ihrem Relationship Officer.
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1. Diese Kundenmitteilung wurde herausgegeben von Clearstream Banking AG (CBF) mit Gesellschaftssitz Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter der Nummer HRB 7500.