Frankreich: Finanztransaktionssteuer (FTS): Abwicklungsverfahren zum Berichtswesen
Vom französischen Parlament wurde ein neues Gesetz zur Erhebung einer Finanztransaktionssteuer (FTS) von 0,1 % verabschiedet, das für alle Transaktionen gilt, die ab
1. August 2012
gehandelt und abgewickelt werden. Die folgende Information ist eine Ergänzung zu unseren Kundenmitteilungen A12057, A12106 und A12121 und liefert technische Angaben, durch die Kunden von Clearstream Banking1 sowohl steuerpflichtige als auch steuerfreie Käufe melden können, um ihre Zahlungsverpflichtungen gegenüber der französischen Steuerbehörden zu erfüllen.
1) Welche Transaktionen müssen gemeldet werden?
Die betroffenen Transaktionen sind größere Käufe, die in Eigentumsübertragungen von steuerpflichtigen Wertpapieren resultieren, unabhängig davon, wo die Transaktion gehandelt und abgewickelt bzw. ob die Transaktion von der Verantwortlichen Partei in eigenem Namen oder nach Kundenauftrag ausgeführt wurde.
Das Gesetz sieht neun verschiedene Fälle vor, bei denen Käufe von der Steuer befreit sind. Diese steuerfreien Transaktionen müssen ebenfalls den französischen Steuerbehörden gemeldet werden.
2) Wer sollte die steuerpflichtigen und steuerfreien Akquisitionen melden?
CBL und CBF sind direkte Mitglieder der Euroclear France und senden die Steuererklärungen und Zahlungen direkt im Auftrag der Verantwortlichen Partei. Dies gilt in Fällen, in denen Clearstream Banking der letzte Intermediär in der Kette von der Verantwortlichen Partei bis Euroclear France ist und wenn nicht mehr als zwei Intermediäre in einer solchen Kette vorliegen.
3) Wann sind steuerpflichtige und steuerfreie Käufe zu melden?
Transaktionen, die ab Mittwoch, 1. August 2012 gehandelt und abgewickelt werden, sind steuerpflichtig. Gemäß den Standardregeln ist die FTS am 4. Kalendertag des Monats nach dem Kauf an die französische Steuerbehörde zu entrichten (bzw. fällt dieser auf einen gesetzlichen Feiertag, am darauffolgenden Geschäftstag). Für eine schrittweise Anpassung durch den Markt hat das Gesetz jedoch eine Übergangsregelung vorgesehen, die der Standardregelung für die Meldung und Entrichtung der FTS vorausgeht.
- Übergangsregelung:
Reporting von steuerpflichtigen Transaktionen für die Monate August, September und Oktober müssen bis 9. November 2012, 09:00 Uhr MEZ an Clearstream Banking erfolgen. - Standardregelung:
Ab November 2012 muss das Reporting der steuerpflichtigen Transaktionen bis zum 4. Kalendertag des Monats der Zahlung, 09:00 Uhr MEZ an Clearstream Banking erfolgen.
4) Steuererklärungsverfahren
Kunden haben die Möglichkeit, monatlich eine einzige Erklärung vor Ablauf der obigen Frist oder mehrere Erklärungen während des Monats der Akquisition zu senden.
Jede Steuererklärung wird sich, wie im Gesetz verankert, nur auf eine Verantwortliche Partei beziehen. Unsere Kunden haben nicht die Möglichkeit, eine einzige Erklärung in Bezug auf mehrere Verantwortliche Parteien einzusenden.
Clearstream Banking wird eine Reihe von Validierungskontrollen bei den eingehenden Steuererklärungen durchführen und die Kunden erhalten unverzüglich eine Rückmeldung der Validierung (siehe beigefügtes Dokument unter Punkt 10). Eine Erklärung gilt nach Ansicht von Clearstream Banking als gültig, wenn die komplette Steuererklärung sämtliche Validierungskontrollen besteht.
Jede abgelehnte Steuererklärung muss erneut bei Clearstream Banking zusammen mit einer neuen Erklärungsreferenz eingereicht werden.
Jede gültige Erklärung wird unverzüglich an Euroclear France weitergeleitet, die wiederum die Annahme oder Ablehnung der Erklärung an Clearstream Banking meldet. Die Validierungsrückmeldung durch Euroclear France wird an die Kunden weitergeleitet (siehe beigefügtes Dokument unter Punkt 10). Jede durch Euroclear France abgelehnte Steuererklärung muss erneut bei Clearstream Banking zusammen mit einer neuen Erklärungsreferenz eingereicht werden.
Euroclear France führt nach Eingang der Erklärungen des Kunden Ex-post-Prüfungen durch. Diese Prüfungen führen nicht zwangsläufig zu einer Ablehnung Ihrer Erklärungen. Aufgrund der Reports durch Euroclear France kann die Steuerbehörde die Einzelheiten der Steuererklärungen verlangen und entscheiden, ob für fehlende oder unvollständigen Angaben Geldbußen, welche durch das Gesetz vorgesehen sind, verhängt werden. Diese Geldbußen werden direkt durch die Steuerbehörde von der in der Erklärung genannten Verantwortlichen Partei eingefordert, ohne Involvierung von Clearstream Banking.
5) Kommunikationsmedien
Um FTS-Erklärungen im CSV-Format - wie durch Euroclear France gefordert - einreichen und um die Rückmeldung von Euroclear France herunterladen zu können, haben Kunden die Wahl zwischen mehreren Kommunikationsmedien:
CreationOnline
Über den französischen Steuerservice ist das Hochladen der FTS-Erklärungen im CSV-Format und die Einsicht in die Validierung von Clearstream Banking möglich (wie derzeit für Wertpapiere verfügbar - Create Upload).
Die abschließende Rückmeldung von Euroclear France ist danach zum Herunterladen verfügbar. Der neue Service steht allen Organisationseinheiten (OUs) des Kunden zur Verfügung, die eine Berechtigung für die Eingabe von Wertpapieren besitzen. OU-Administratoren können außerdem bestimmte Berechtigungen auf Benutzerebene genehmigen oder ablehnen.
CreationDirect über Internet:
Die FTS-Erklärungen im CSV-Format können eingereicht werden, wenn der CDI-Dateispeicher Berechtigungen für die Eingabe von Wertpapieren besitzt. Negative und positive Validierungsrückmeldungen von Clearstream Banking und Euroclear France werden im Report-Ordner hinterlegt.
CreationDirect über VPN
Kunden mit Berechtigungen für die Eingabe von Wertpapieren haben zudem die Möglichkeit, FTS-Erklärungen im CSV-Format zu senden. Negative und positive Validierungsrückmeldungen von Clearstream Banking und Euroclear France werden an die Kunden zurückgesandt.
CreationDirect über SWIFTNet FileAct
Kunden mit Berechtigungen für die Eingabe von Wertpapieren haben zudem die Möglichkeit, FTS-Erklärungen im CSV-Format zu senden. Negative und positive Validierungsrückmeldungen von Clearstream Banking und Euroclear France werden an die Kunden zurückgesandt.
6) Verfahren bei verspäteten Steuererklärungen
Eine Erklärung gilt als verspätet, wenn Clearstream Banking diese nach der oben genannten von Clearstream festgesetzten Frist erhält.
Die gleichen Validierungskontrollen finden auch bei verspäteten Erklärungen statt, die, falls gültig, sofort an Euroclear France weitergeleitet werden.
Bei verspätetem Reporting müssen Kunden von Clearstream Banking eine verspätete Erklärung innerhalb des ursprünglichen Monats der Zahlung (auch wenn in der Vergangenheit) ausfüllen. In der verspäteten Erklärung müssen nur Transaktionen desselben Abwicklungsmonats aufgeführt werden; gemischte Erklärungen werden nicht akzeptiert. Dies gilt für Standard-Transaktionen, nicht für Erstattungen, Regelungen oder Änderungen.
7) Standard-Zahlungsabwicklung
Clearstream Banking bittet seine Kunden, alle Steuererklärungen am 4. Kalendertag des Monats nach dem Kauf bis 09:00 Uhr MEZ abzugeben. Am 4. Kalendertag des Monats (bzw. am darauffolgenden Geschäftstag, falls dieser auf einen gesetzlichen Feiertag fällt), belastet Clearstream Banking ihre Kunden mit dem Gesamtsteuerbetrag wie in der jeweiligen Erklärung angegeben. Clearstream Banking wird anschließend alle vom Kunden gemeldeten Gesamtsteuerbeträge konsolidieren und eine Gesamtzahlung an Euroclear France leisten.
8) Verfahren bei verspäteter Zahlung
Bei gültigen, aber zu spät eintreffenden Erklärungen veranlasst Clearstream Banking unverzüglich die Steuerzahlung zu Gunsten von Euroclear France - ohne auf den nächsten geplanten Zahlungstermin zu warten - wie folgt.
- Im Fall von verspäteten und gültigen Erklärungen, die am 4. Kalendertag des Monats bis 09:00 Uhr MEZ eingehen, belastet Clearstream Banking ihre Kunden am 4. Kalendertag des Monats (oder am darauffolgenden Geschäftstag, wenn es ein gesetzlicher Feiertag ist) mit dem in der jeweiligen Erklärung angegebenen Gesamtsteuerbetrag. Zum selben Datum wird eine globale Zahlung mit allen konsolidierten, verspäteten Steuerbeträgen zu Gunsten von Euroclear France getätigt.
- Bei verspäteten und gültigen Erklärungen, die am 4. Kalendertag des Monats nach 09:00 Uhr MEZ oder nach dem 4. Kalendertag eingehen, belastet Clearstream Banking ihre Kunden an dem Tag, der direkt der Einlieferung der verspäteten Erklärung (bzw. am darauffolgenden Geschäftstag, wenn es ein gesetzlicher Feiertag ist) folgt und veranlasst noch am selben Tag eine globale Zahlung mit allen konsolidierten, verspäteten Steuerbeträgen zu Gunsten von Euroclear France.
Unbedingt ist zu beachten: Führt eine verspätete Erklärung zu einer säumigen Zahlung an Euroclear France, wird Euroclear France Clearstream Banking die entgangenen Zinsen berechnen und ggf. die entstandenen Bearbeitungskosten zusätzlich in Rechnung stellen.
- Wird die verspätete Zahlung Euroclear France nach dem 4. und vor dem 24. Kalendertag des Monats der Zahlung gutgeschrieben, wird Euroclear France Clearstream Banking für die tatsächlichen Verzugstage (max. 20 Tage) belasten.
- Wird die verspätete Zahlung Euroclear France am oder nach dem 24. Kalendertag des Monats der Zahlung gutgeschrieben, wird Euroclear France Clearstream Banking für 20 Tage belasten.
Clearstream Banking berechnet diese zusätzlichen Kosten ihren Kunden mit derselben Valuta, wie von Euroclear France angewandt.
Die Steuerbehörden hat Euroclear France angewiesen, alle verspäteten Erklärungen und Zahlungen zu melden. Vertragsverletzungen, Bußgelder oder Zinsen, die laut Gesetz für die Verantwortliche Partei vorgesehen sind, werden direkt durch die Steuerbehörden erhoben und von der Verantwortlichen Partei eingefordert, ohne Involvierung von Clearstream Banking.
9) Aktualisierungsverfahren
Kunden von Clearstream Banking haben die Möglichkeit, Aktualisierungen von bereits gemeldeten Transaktionen vorzunehmen. Das Instruktionsformat entspricht dem für Standard-Transaktionen. Das Aktualisierungsverfahren wird durch die Verwendung bestimmter Werte im Feld „Transaktionsart“ (Feld 15 der Erklärung) verwaltet (siehe beigefügtes Dokument unter Punkt 10).
Kunden können mit derselben Erklärung Standard-Transaktionen und Aktualisierungen von bereits gemeldeten Transaktionen senden. Sie sind berechtigt, Standard-Transaktionen gegen Erstattungen aufzurechnen, um so eine Rückerstattung zu erhalten, ohne eine entsprechende Rückforderung an die Steuerbehörde richten zu müssen.
So lange es sich beim Gesamtsteuerbetrag um eine Belastung handelt, wird die Erklärung gemäß Standardverfahren behandelt. Handelt es sich beim Gesamtbetrag der Erklärung um eine Gutschrift, wird Euroclear France die Steuerbehörden am 24. Kalendertag des Zahlmonats informieren. Die Verantwortliche Partei muss die Steuerbehörden direkt kontaktieren, um diese Gutschriften zu erhalten, ohne Involvierung von Clearstream Banking.
10) Wie sollten die steuerpflichtigen und steuerfreien Käufe gemeldet werden?
Kunden von Clearstream Banking verwenden diese Mitteilung, um an Euroclear France eine FTS-Erklärung zu senden. Anlagen:
- Die Nachrichtendetails mit allen Pflichtangaben müssen je Verantwortliche Partei separat gemeldet werden;
- Validierungsrückmeldung von Clearstream Banking über CreationOnline, CreationDirect;
- Validierungsrückmeldung von Euroclear France.
Jede Erklärung unterteilt sich in zwei Teile:
- Eine Kopfzeile zur Identifikation der Verantwortlichen Partei, den Steuergesamtbetrag;
- Eine Liste der einzelnen Transaktionen, deren Details und dem relevanten Steuereinzelbetrag.
Diese Erklärungen werden im CSV-Format mit einem Strichpunkt (;) als Trennzeichen gesandt.
Eine FTS-Reportingvorlage (Tabelle) ist als ZIP-Datei angefügt.
11) Teststrategie und Bereitschaft der Kunden
Die Testplattform von Clearstream Banking steht allen Kunden zum Prüfen des FTS-Verfahrens von September bis Oktober zur Verfügung. Weitere Einzelheiten werden zu gegebener Zeit bekanntgegeben.
12) Vorgehensweise durch Kunden
Die Kundenmitteilung dient nur zu Informationszwecken und nicht als rechtliche oder steuerliche Beratung. Clearstream Banking empfiehlt Kunden dringend, zu prüfen, ob und wie ihr Geschäft durch die französische Transaktionssteuer betroffen ist. Kunden, die mit bedeutenden französischen Wertpapieren handeln, müssen die relevanten Transaktionsdaten ab 1. August 2012 erheben.
Clearstream Banking übernimmt deshalb für den Wahrheitsgehalt, die Korrektheit und Vollständigkeit der Informationen keine Garantien, Zusicherungen oder Gewährleistungen, bzw. ist unter keinerlei Umständen haftbar für Verluste oder Schäden, die durch das Vertrauen auf in diesem Dokument genannte Meinungen, Ratschläge oder Aussagen entstehen.
Es obliegt der Verantwortung von Clearstream Banking-Kunden, allen Anforderungen, die aus der Einführung der FTS hervorgehen, gerecht zu werden. Kunden, die im Auftrag ihrer Klienten handeln, sollten analysieren, ob und wie ihre Klienten bei der Bearbeitung der FTS unterstützt werden.
Um mit allen Anforderungen des neuen Gesetztes konform zu sein, werden Kunden gebeten, sich vor der Instruktion der tatsächlichen Transaktion von einem fachlich qualifizierten Steuerberater, der mit den relevanten Fakten vertraut ist, beraten zu lassen.
Further information
The information herewith provided is based on information currently available on the market. Further information will be released in the future and may impact the process herewith described. Customers will be kept informed as the information becomes available on the market.
For further information, customers can also contact their Clearstream Banking Customer Service or their Relationship Officer.
1. Clearstream Banking refers collectively to Clearstream Banking AG, registered office at 61, Mergenthalerallee, 65760 Eschborn, Germany and registered in the Register B of the Amtsgericht Frankfurt am Main, Germany under number HRB 7500 (CBF) and Clearstream Banking, société anonyme, registered office at 42, avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxembourg, and registered with the Luxembourg Register of Commerce and Companies under number B-9248 (CBL).
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