Bezugnehmend auf unsere Kundenmitteilungen A12106 vom 1. Juni 2012 und A12127 vom 3. Juli 2012 hinsichtlich der Finanztransaktionssteuer (FTS), die in Frankreich voraussichtlich am 1. August 2012 eingeführt wird, hat die französische Regierung dem französischen Parlament zur Verabschiedung einen Änderungsentwurf für ein Finanzgesetz für 2012 vorgelegt, der die folgenden Änderungen umfasst:
- Erhöhung des FTS-Satzes von 0,1 % auf 0,2 %
Der Gesetzesentwurf sieht gemäß Paragraph 6 eine Erhöhung der FTS von 0,1 % auf 0,2 % vor, die bei Inkrafttreten ab 1. August 2012 anzuwenden ist. - Geändertes Datum der Marktkapitalisierung von betroffenen Unternehmen
Gemäß Paragraph 6 sieht der Gesetzesentwurf außerdem vor, dass das Datum, an dem bestimmt wird, ob die Marktkapitalisierung einer betroffenen Firma mehr als eine Milliarde beträgt, der 1. Dezember 2012 anstatt wie ursprünglich geplant der 1. Januar 2012 ist.
Dadurch können betroffene Institutionen noch vor dem Steuerjahr bestimmen, welche Unternehmen unter den Bereich der FTS fallen könnten.
Hinweis: Alle anderen bisher veröffentlichten Informationen bleiben unverändert.
Die Liste der Unternehmen, die von der FTS zum 1. August 2012 betroffen sind, muss noch bestätigt werden.
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