Russland: Neuerungen zur Quellensteuer und zum Offenlegungsverfahren für russische Wertpapiere

29.09.2014

Mit

sofortiger Wirkung

gelten aufgrund der Bestimmungen des Briefes 03-08-11/30622 vom 25. Juni 2014 des russischen Finanzministeriums folgende Änderungen für alle Wertpapiere, die der russischen Quellensteuer unterliegen und über Clearstream Banking1 abgewickelt werden.

Neuer Steuersatz für russische juristische Personen, die Unternehmensanleihen oder Hypothekenpfandbriefe halten

Das Konzept des Treuhänders, der als Steuerbeauftragter bei der Zahlung der Ausschüttung auf ein Treuhandvermögen zur Weiterleitung an seine Kunden fungiert, gilt ab sofort auch für Wertpapiere, die von russischen juristischen Personen gehalten werden.

Infolgedessen werden offengelegte russische juristische Personen, die Unternehmensanleihen oder Hypothekenpfandbriefe halten, mit 20 % bzw. 15 % und nicht mehr mit 0 % besteuert.

Hinweis: Nicht offengelegte Begünstigte werden weiterhin mit 30 % besteuert.

Als Anlage erhalten Sie eine Übersicht der allgemeinen Steuersätze nach dem russischen Steuergesetz auf der Basis der Zusammenfassung, die auf der Website des russischen Zentralverwahrers veröffentlicht wurde.

Bei dieser Gelegenheit möchten wir unsere Kunden außerdem informieren, dass das Finanzministerium einen Gesetzesentwurf vorgelegt hat, in dem die Erhöhung der Dividendensteuer für russische Ansässige (sowohl natürliche als auch juristische Personen) von 9 % auf 13 % ab Januar 2015 vorgeschlagen wird.

Wir beobachten den Markt weiterhin und werden Ihnen Informationen zukommen lassen, sobald die Steuererhöhung offiziell wird.

Neue/geklärte Zulassungskriterien für eine Steuerbefreiung

Die folgenden juristischen Personen sind für eine Steuerbefreiung auf Zins- und Dividendenausschüttungen aus zu versteuernden russischen Wertpapieren (einschließlich Hinterlegungszertifikaten) zugelassen, vorausgesetzt, dass ihre Bestände in einer Aufstellung zu Steuerzwecken offengelegt werden:

  • Supranationale Organisation
    Internationale Finanzorganisationen, die mit der Regierung der russischen Föderation ein Abkommen abgeschlossen haben und laut der folgenden, von der Regierung der russischen Föderation (Beschluss Nr. 119-p vom 3. Februar 2012) genehmigten Liste für eine Steuerbefreiung zugelassen sind:
    • Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung;
    • International Development Association;
    • Multilateral Investment Guarantee Agency;
    • International Finance Corporation;
    • Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung;
    • Black Sea Trade and Development Bank;
    • Eurasische Entwicklungsbank;
    • Interstate Bank;
    • Internationale Investitionsbank;
    • Internationale Bank für wirtschaftliche Zusammenarbeit;
    • Nordische Investitionsbank und
    • Europäische Investitionsbank.
  • Russische Anteilsinvestmentfonds, die nach dem Bundesgesetz 156-F aufgelegt wurden
    Solche juristischen Personen sind von der Steuer auf Gewinne nach russischem Steuergesetz befreit.
  • Die Außenhandelsbank (Vnesheconombank - VEB)
    Die VEB ist von der Steuer auf Gewinne nach russischem Steuergesetz befreit.

Weitere Informationen zum Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Russland und den Vereinten Arabischen Emiraten (VAE)

Aufgrund der Informationen durch das russische Finanzministerium gilt exklusiv für Begünstigte, die wie in Artikel 2 des DBA als „Vertragsstaat oder dessen Finanz- und Investmentinstitut“ definiert sind, ein Steuersatz von 0 % auf russische Dividendenausschüttungen.

Weitere Informationen

Weitere Informationen erhalten Sie vom Clearstream Banking Tax Help Desk bzw. Clearstream Banking Client Services oder Ihrem Relationship Officer.

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1. Clearstream Banking bezieht sich sowohl auf die Clearstream Banking AG mit eingetragenem Firmensitz in Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, und eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter der Nummer HRB 7500 (CBF) als auch auf Clearstream Banking mit eingetragenem Firmensitz in 42, avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg und eingetragen im Luxemburger Handelsregister unter Nummer B-9248 (CBL).