Kanada, Mexiko, U.S.A.: An speziellen Tagen geltende besondere Fristen für bestimmte Geld- und Wertpapiergeschäfte

01.10.2015

Am

Freitag, 27. November 2015,

ist die Frist für Clearstream Banking1 Kundeninstruktionen mit inländischen Kontrahenten in den kanadischen, mexikanischen und US-amerikanischen Märkten 18:00 Uhr MEZ (anstatt 20:00 Uhr MEZ).

Diese besondere Frist gilt an diesem Tag für die folgenden Instruktionsarten bei Geschäften mit ausschließlich inländischen Kontrahenten und umfasst Back-To-Back- und Securities-Payment-Order-Geschäfte (SPO) sowie sämtliche Don’t-Know (DK)-Instruktionen zwischen 18:00 und 20:00 Uhr MEZ; die Fristen für interne oder Bridge-Geschäfte sind davon nicht betroffen.

Zahlungsinstruktionen:

  • Vorankündigung eines Eingangs von Geldmitteln
  • Auslieferung von Geldmitteln

Wertpapierinstruktionen:

  • Einlieferung gegen Zahlung
  • Auslieferung gegen Zahlung

Aufgrund der verminderten Marktaktivität am 27. November 2015 ist Clearstream Banking nicht in der Lage, an diesem Tag Gelddispositionsdienste in den jeweiligen Währungen auf ausreichende Weise nach 18:00 Uhr MEZ anzubieten.

Hinweis: Für dieselben Märkte (d. h., Kanada, Mexiko und USA) gilt diese spezielle Frist für diese Geschäfts- und Instruktionsarten auch am 24. und 31. Dezember 2015. Wir weisen Kunden darauf hin, dass wir eine Kundenmitteilung zu den Einzelheiten der Jahresendbearbeitung für alle Märkte zur gegebenen Zeit veröffentlichen werden.

Weitere Informationen

Weitere Informationen erhalten Sie vom Clearstream Banking Client Services oder von Ihrem Relationship Officer.

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1. Clearstream Banking bezieht sich auf Clearstream Banking S.A., mit eingetragenem Firmensitz in 42, avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg, eingetragen im Luxemburger Handelsregister unter der Nummer B-9248.