Großbritannien und Irland: Geänderte Fristen zum Jahresende für Bargeld und Wertpapiere und Bankabgabe

04.12.2015

Für den

31. Dezember 2015

verschieben sich die Fristen in MEZ für Kunden von Clearstream Banking1 für die folgenden Instruktionen am britischen und irischen Markt wie folgt:

Für britische Wertpapiergeschäfte gegen Zahlung mit gewünschtem Abwicklungsdatum 31. Dezember 2015:

  • Bei der Citibank UK hinterlegte Wertpapiere von 14:25 Uhr am Valutatag auf 10:00 Uhr und
  • Gilts von 15:40 Uhr am Valutatag auf 10:00 Uhr.

Für irische Wertpapiergeschäfte gegen Zahlung in GBP mit gewünschtem Abwicklungsdatum 31. Dezember 2015:

  • Alle Wertpapiere ab 14:25 Uhr am Valutatag auf 10:00 Uhr; und

Für Geldavise und Entnahme von Geldmitteln:

  • Von 16:00 Uhr auf 10:00 Uhr am Valutatag.

Zusätzlich werden alle von Clearstream Banking zu zahlenden Gebühren aus langfristigen GBP-Salden, die auf einem Geldkonto der britischen Geldkorrespondenzbank von Clearstream Banking zum Ende des Tages am 31. Dezember 2015 gehalten werden, an den Kunden von Clearstream Banking weiterberechnet, falls diese langfristigen Salden auf die Kundeninstruktionen zurückzuführen sind, bei denen die geänderten Instruktionsfristen nicht eingehalten wurden.

Für Kunden, die am 31. Dezember 2015 nicht avisierte Geldbeträge erhalten oder langfristige GBP-Salden auf ihrem Geldkonto bei Clearstream belassen, wird eine Gebühr von bis zu 0,21 % bzw. eine der Bankabgabe entsprechende Gebühr erhoben.

Hintergrund

Die britische Bankabgabe ist eine jährlich anfallende Gebühr auf bestimmte Aktien und Schuldverschreibungen (genannt „chargeable equity and liabilities“), die 2010 mit Wirkung zum 1. Januar 2011 eingeführt wurde. Sie gilt für britische Banken und Bausparkassen sowie ausländische Banken und Bankengruppen, die im Vereinigten Königreich tätig sind, und für britische Banken, die keiner Bankengruppe angehören.

Die Bankabgabe ist eine jährlich anfallende Bilanzgebühr, basierend auf Aktien und Schuldverschreibungen, die mit den entsprechenden Bilanzen zum Ende eines Abrechnungszeitraums eines Unternehmens bzw. im Falle eines Konzerns dem Mutterunternehmen berichtet werden.

Auswirkungen auf Kunden

Am 31. Dezember 2015:

  • Die Kundenfrist für Wertpapierinstruktionen gegen Zahlung mit gewünschtem Abwicklungsdatum 31. Dezember 2015 an den britischen und irischen Märkten ist um 10:00 Uhr am Valutatag. Kundeninstruktionen, die nach der oben genannten Frist eingehen, werden für tagesgleiche Abwicklungen nach wie vor dem Markt übermittelt und können sich deshalb auf die Geldguthaben des Kunden zum Geschäftsschluss auswirken.
  • Die Kundenfrist für Geldavise und Zahlungsinstruktionen in GBP ist um 10:00 Uhr am Valutatag.
  • Nicht avisierte Geldbeträge unterliegen einer Gebühr von bis zu 0,21 % bzw. einer der Bankabgabe entsprechenden Gebühr.
  • Langfristige GBP-Salden, die auf Kundenkonten zum Geschäftsschluss am 31. Dezember 2015 gehalten werden, unterliegen einer anteiligen Berechnung von bis zu 0,21 % bzw. einer der Bankabgabe entsprechenden Gebühr.

Kunden wird empfohlen, ihre GBP-Salden am 31. Dezember 2015 zu überprüfen.

Weitere Informationen

Detailliertere Informationen finden Sie auf http://www.hmrc.gov.uk/.

Weitere Informationen erhalten Sie vom Clearstream Banking Client Services oder Ihrem Relationship Officer.
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1. Clearstream Banking bezieht sich sowohl auf Clearstream Banking S.A. mit Gesellschaftssitz 42, avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg und eingetragen im Luxemburger Handelsregister unter Nummer B-9248 als auch auf Clearstream Banking AG mit Gesellschaftssitz Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, und eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter der Nummer HRB 7500 (CBL).