Verbesserte Geld- und Abwicklungsfristen

15.06.2017

Hinweis: Diese Kundenmitteilung, die ursprünglich am 30. Mai 2017 veröffentlicht wurde, wurde revidiert, um die Frist für Abwicklungsinstruktionen gegen Zahlung in CHF auf 15:55 Uhr zu ändern. Änderungen wurden markiert.

Mit Wirkung zum

 19. Juni 2017

wird Clearstream Banking1 die Annahmefristen für Geldinstruktionen in Euro (EUR), Schweizer Franken (CHF), Tschechische Krone (CZK), Hongkong-Dollar (HKD), Qatari-Riyal (QAR) und Saudi-Riyal (SAR) verbessern.

Darüber hinaus verlängert sich die Frist für CHF-Abwicklungsinstruktionen gegen Zahlung auf dem Schweizer Markt.

Hinweis: Alle Zeitangaben in dieser Kundenmitteilung erfolgen, sofern nicht anders angegeben, in MEZ.

Verbesserte Fristen für EUR

Die Annahmefrist für Geldinstruktionen in EUR über die Geldkorrespondenzbank bei Clearstream Banking verlängert sich wie in der nachfolgenden Tabelle angegeben.

Es wird ein neues Konzept der STP-Bearbeitung und Nicht-STP-Fristen für Auslieferungsinstruktionen von Geldmitteln in EUR eingeführt:

Eine Auslieferungsinstruktion von Geldmitteln (MT103 / MT202 / MT200) gilt als STP-Bearbeitung, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • MT103
    • Der Ordering Institution BIC (Feld :50a:) entspricht dem Beneficiary Institution BIC (Feld :59a:).
    • Die Felder für die Zahlungsparteien (:50a:, :56a:, :57a: und :59a:) enthalten einen veröffentlichten BIC. In diesen Feldern darf keine Kontonummer angegeben werden.
    • Die Instruktion enthält keine Textfelder (Felder :70: oder :72: sind leer).
  • MT200
    • Die Felder für die Zahlungsparteien (:56a: und :57a:) enthalten einen veröffentlichten BIC. In diesen Feldern darf keine Kontonummer angegeben werden.
    • Die Instruktion enthält keine Textfelder (Feld 72: ist leer).
  • MT202
    • Der Ordering Institution BIC (Feld :52a:) entspricht dem Beneficiary Institution BIC (Feld :58a:).
    • Die Felder für die Zahlungsparteien (:52a:, :56a:, :57a: und :58a:) enthalten einen veröffentlichten BIC. In diesen Feldern darf keine Kontonummer angegeben werden.
    • Die Instruktion enthält keine Textfelder (Feld 72: ist leer).

 

Aktuelle Frist (über die Geldkorrespondenzbank)

Neue Frist ab 19. Juni 2017

(über die Geldkorrespondenzbank)

Vorankündigung der Fonds

15:30 Uhr

16:30 Uhr

Auslieferung von Geldmitteln

15:30 Uhr

STP

16:30 Uhr

Keine STP

16:00 Uhr

Hinweis: Die Kundenfrist für Geldmittel in EUR über TARGET2 bleibt für die Vorankündigung und die Auslieferung von Geldmitteln wie bisher bei 16:30 Uhr.

Verbesserte Fristen für CHF, CZK, HKD, QAR und SAR

Annahmefristen für Geldinstruktionen für Vorankündigungen und Auslieferungen von Geldmitteln verlängern sich für die folgenden Währungen.

ISO-Code
und Währung

Dauer

Bisherige Frist

Neue Frist ab 19. Juni 2017

CHF 
Schweizer Franken

Ganzjährig

VD 13:30 Uhr

VD 15:45 Uhr

CZK
Tschechische Krone

Ganzjährig

VD 12:30 Uhr

VD 13:00 Uhr

HKD
Hongkong-Dollar

19. Juni 2017 - 28. Oktober 2017

VD 09:00 Uhr

VD 10:15 Uhr

29. Oktober 2017 - 24. März 2018

VD 08:00 Uhr

VD 09:15 Uhr

QAR
Qatari-Riyal

19. Juni 2017 - 28. Oktober 2017

VD-1 20:00 Uhr

VD 09:30 Uhr

29. Oktober 2017 - 24. März 2018

VD-1 20:00 Uhr

VD 08:30 Uhr

SAR
Saudi-Riyal

19. Juni 2017 - 28. Oktober 2017

VD-1 20:00 Uhr

VD 12:00 Uhr

29. Oktober 2017 - 24. März 2018

VD-1 20:00 Uhr

VD 11:00 Uhr

Schweiz: Verbesserte Abwicklungsfristen.

Die Frist für Abwicklungsinstruktionen gegen Zahlung in CHF hat sich von 14:15 auf 15:55 Uhr verlängert.

Weitere Informationen

Das Clearstream Bankings Customer Handbook, die Cash Timings Matrix, Settlement Timings Matrix und der Creation Link Guide - Switzerland werden am 19. Juni 2017 um die neuen Fristen aktualisiert.

Weitere Informationen erhalten Sie von Clearstream Banking Client Services oder von Ihrem Relationship Officer.
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1. Clearstream Banking S.A., mit Gesellschaftssitz 42, avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg, eingetragen im Luxemburger Handelsregister unter der Nummer B-9248.