Island: Akzeptanz von ISK für Foreign Exchange Service

20.07.2018

Mit

sofortiger Wirkung

hat Clearstream Banking1 den Foreign Exchange (FX) Service um die isländische Króna (ISK) erweitert.

Der Case-by-Case Service ermöglicht es den Kunden, für eine bestimmte Maßnahme die Konvertierung von Geldguthaben oder Erträgen in eine Währung ihrer Wahl zu veranlassen und steht für den Devisenhandel zwischen zwei für diesen Service zugelassenen Währungen zur Verfügung.

Auswirkungen auf Kunden

Kunden, die ISK über den Case-by-Case Service konvertieren möchten, müssen entweder eine SWIFT MT299-Nachricht oder eine Free-Format-Message (zu Händen von Forex) senden.

Der Kunde muss die zu konvertierende Währung und den Betrag angeben und sowohl die Kauf- als auch die Verkaufswährung angeben.

Weitere Informationen

Eine vollständige Beschreibung des Services finden Sie in Kapitel 5.5 des Kundenhandbuchs.

Für weitere Informationen können sich Kunden an Clearstream Banking Client Services oder ihren Relationship Officer wenden.

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1. Clearstream Banking bezieht sich sowohl auf Clearstream Banking S.A. mit Gesellschaftssitz 42, avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg, eingetragen im Luxemburger Handelsregister unter der Nummer B-9248 als auch auf Clearstream Banking AG (für Kunden der Clearstream Banking AG, die Creation-Konten nutzen) mit Gesellschaftssitz Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, eingetragen im Handelsregister B des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter der Nummer HRB 7500.