Ausländische Aktien in Girosammelverwahrung: Nur zügige Rückerstattung für Hinterlegungszertifikate mit zugrundeliegenden russischen Wertpapieren möglich - Aktualisierung

23.01.2015

Hinweis: Diese Kundeninformation, die ursprünglich am 27. Juni 2014, 3. Juli 2014, 15. Juli 2014, 5. August 2014, 9. Oktober 2014, 16. Oktober 2014, 7. November 2014, 21. November 2014 und 15. Januar 2015 veröffentlicht wurde, wurde aktualisiert, um die Frist für die zügige Rückerstattung für ISIN US6778621044 zu ändern.

Clearstream Banking1 informiert hiermit seine Kunden über die Möglichkeit der zügigen Steuerrückerstattung für die nachfolgend genannten Hinterlegungszertifikate mit zugrundeliegenden russischen Wertpapieren in der Girosammelverwahrung.

Seit dem 1. Januar 2014 gelten neue Quellensteuer- und Offenlegungsverfahren für Hinterlegungszertifikate (Depository Receipts – DRs) mit zugrundeliegenden russischen Wertpapieren (im Folgenden „russische DRs“ genannt) mit dem 1. Januar 2014 als Stichtag.

Nähere Informationen zum Quellensteuer- und Offenlegungsverfahren bei russischen DRs sind in unserer Kundeninformation A14027 vom 25. Februar 2014 nachzulesen.

Alle Kunden in der Girosammelverwahrung erhalten für die unten genannten ISINs zuerst die Netto-Dividende mit einem Steuersatz von 30% (15 % Quellensteuer zuzüglich 15 % Strafsteuersatz) und können anschließend die zügige Rückerstattung beantragen.

Zügige Rückerstattung

Um von der Quellensteuerentlastung auf Erträgnisse aus russischen DRs profitieren zu können, müssen Clearstream Banking Kunden sicherstellen, dass wir die folgenden Dokumente innerhalb der Frist erhalten, die Clearstream Banking für die unten aufgelisteten ISINs in dieser Kundeninformation nennt.

One-Time-Certificate für Hinterlegungszertifikate mit zugrundeliegenden russischen Wertpapieren

Das One-Time-Certificate (siehe unten angehängte Version) muss von allen Kunden vor dem ersten Handelstag der russischen DRs oder am letzten Tag vor der ersten davon betroffenen Erträgniszahlung eingereicht werden, unabhängig vom Sitz und Status der Begünstigten, wobei angegeben werden muss, dass der Kunde die Wertpapiere aus folgenden Gründen hält:

Kästchen 1 – Ständig gültige Anweisung: Ausschließlich für einen einzigen Begünstigten (das kann der Kunde oder sein zugrundeliegender Kunde sein), der für die ermäßigte Steuersätze berechtigt ist. Indem Sie das erste Kästchen ankreuzen, wird standardmäßig für alle weiteren Zinsausschüttungen ein ermäßigter Quellensteuersatz erwirkt. Um die Berichtspflichten zu erfüllen, muss der Kunde, wie im One-Time-Certificate beschrieben, die Angaben zum Begünstigten vervollständigen und Clearstream Banking die Genehmigung erteilen, diese Angaben zusammen mit dem Gesamtbestand den russischen Behörden (über die Depotstelle und die Agenten) zu melden. Das gilt für alle Erträgniszahlungen, die dem Kundenkonto gutgeschrieben werden.

Oder

Kästchen 2 – Ständig gültige Anweisung: Im Namen von mehreren Begünstigten (ggf. einschließlich des Kunden), die ausschließlich entweder juristische oder natürliche Personen sind und eines der folgenden Kriterien erfüllen:

  • Ansässige desselben Landes und Personen mit denselben Steuersatz (Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) oder Quellensteuersatz von 15 %)
  • Ansässige in Russland

Indem Sie das zweite Kästchen ankreuzen, wird standardmäßig für alle weiteren Erträgniszahlungen der angeforderte ermäßigte Quellensteuersatz erwirkt. Um die Berichtspflichten zu erfüllen, muss der Kunde, wie im One-Time-Certificate beschrieben, die Angaben zum Begünstigten vervollständigen und Clearstream Banking die Genehmigung erteilen, diese Angaben zusammen mit dem Gesamtbestand an die russischen Behörden (über die Depotstelle und die Agenten) zu melden. Dies gilt für alle Erträgniszahlungen, die dem Kundenkonto gutgeschrieben werden.

Oder

Kästchen 3 – Auftrag pro Zahlung: Im Namen von mehreren Begünstigten, die Ansässige verschiedener Länder sind und für einen der oben erwähnten ermäßigten Steuersätze berechtigt sind, und auch im Namen von Begünstigten, die nicht bereit sind, ihre Bestände und ihren Wohnsitz offenzulegen. Zusätzlich zu dem One-Time-Certificate muss der Kunde vor jeder Erträgniszahlung eine Aufstellung der Bestände, wie weiter unten beschrieben, einreichen.

One-Time-Certificates, bei denen mehr als ein Kästchen angekreuzt ist, sind ungültig und werden abgelehnt.

Eine Aufstellung der Bestände

Wenn im One-Time-Certificate Kästchen 3 angekreuzt wurde, muss vor jedem betroffenen Erträgnisereignis eine Aufstellung der Bestände über eine SWIFT MT599 oder eine CreationOnline Free-Format-Message mit folgenden Angaben vorgelegt werden:

  • ISIN
  • Zahltag
  • Kontonummer des Clearstream Banking-Kunden
  • Gesamtbestand des Kunden
  • Nach Wohnsitz und rechtlichem Status des Begünstigten:
    • Wohnsitz
    • Angaben zum DBA (Artikel, Absatz, Unterabsatz)
    • Rechtlicher Status (natürliche/juristische Person)
    • Gesamtbestand
    • anzuwendender Steuersatz
    • Gesamtbestand, der nicht offengelegt wird

Alle diese deklarierten Bestände müssen korrekt für den entsprechenden Stichtag um 19:00 Uhr MEZ angegeben werden, der in der Steuermitteilung von Clearstream Banking angegeben ist, das heißt, dass keine weiteren Transaktionen nach Einreichen der Aufstellung zulässig sind. Für den Fall, dass eine Differenz zwischen den deklarierten Beständen und den Gesamtbeständen des Kunden in den Büchern von Clearstream Banking besteht, wird der Antrag auf Steuerbefreiung abgelehnt und folglich der volle Steuersatz von 30 % angewendet.

Darüber hinaus wird für den Fall, dass im One-Time-Certificate Kästchen 3 angekreuzt ist und wir keine Aufstellung der Bestände bis zur festgelegten Frist erhalten, der Gesamtbestand des Kunden als nicht offengelegt angesehen und folglich mit dem vollen Standardsteuersatz besteuert.

Wird zur Beantragung einer zügigen Rückerstattung zudem ein One-Time-Certificate eingereicht, in dem Kästchen 1 oder 2 angekreuzt ist, müssen Kunden über eine SWIFT MT599 oder eine CreationOnline Free-Format-Message zusätzlich die ISIN und den Zahltag angeben, für die die ständige Weisung anzuwenden ist.

Frist für zügige Rückerstattung und Gebühren

Um von der zügigen Rückerstattung für russische DRs zu profitieren, müssen Kunden sicherstellen, dass Clearstream Banking die oben genannten Dokumente innerhalb der Frist erhalt, die nachfolgend für die betroffenen ISINs genannt wird:

ISINNameRecord DateRASFrist für die zügige Rückerstattung
US0373763087ADR OAO MOSENERGO16.06.201431.07.2014
US0654531021ADR BANK VOZROZHDENIYE (SEC REG 1SHS)07.08.201409.07.201410.07.2014
US46626D1081ADR NORILSK NICKEL22.12.201423.12.201405.02.2015
US80585Y3080ADR SBERBANK ROSSII REG17.06.2014 29.07.2014
US36829G1076ADR GAZPROM NEFYANYA KOMPANIYA17.10.201420.10.201401.12.2014
US4627141066ADR JSC IRKUTSKENERGO25.06.2014 05.08.2014
US8688611057ADR JSC SURGUTNEFTEGAZ(100 PREF SHS)(SEC)17.07.201416.07.201427.08.2014
US8688612048ADR SURGUTNEFTEGAZ-US8688612048-17.07.201416.07.201427.08.2014
US3682872078ADR GAZPROM OAO BR 1 ADR / 2 SHS17.07.201418.07.201402.09.2014
US6778621044ADR LUKOIL26.12.201427.12.201406.02.2015
US6708312052ADR OAO TATNEFT REG16.07.2014 22.08.2014
US6074091090ADR MOBILE TELESYSTEMS OJSC14.10.201415.10.201421.11.2014

Es wird eine Depositary Service Charge von 0,005 USD per russischem DR fällig. Zusätzlich kann eine mögliche Minimum Service Charge pro Endbegünstigten in Höhe von 25,00 USD vom DR-Agent in Rechnung gestellt werden

Matrix zügige Rückerstattung

Nichtbegünstigung (30 %) für nicht offengelegte Bestände sowie nicht berechtigte Personen

Begünstigung (15 %) für berechtigte Personen von allen offengelegten Beständen aus nicht DBA-Ländern sowie DBA-Ländern, die eine Reduzierung auf 15 % haben

Steuerbefreiung (12 %) für berechtigte Personen aus Finnland

Begünstigung (10 %) für berechtigte Personen aus Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Belgien, Botswana, Chile, China, Kroatien, Zyprern, Tschechien, Dänemark, Ägypten, Griechenland, Ungarn, Indien, Iran, Irland, Israel, Italien, Kasachstan, Demokratische Republik Kongo, Republik Korea, Kirgisistan, Laettland, Libanon, Litauen, Mazedonien, Mexico, Moldawien, Mongolei, Marokko, Namibia, Norwegen, Polen, Singapur, Slowakei, Slowenien, Tadschikistan, Türkei, Turkmenistan, Vereinigtes Königreich, Vereinigte Staaten, Usbekistan

Begünstigung (9 %) für berechtigte Personen aus Russland

Begünstigung (5 %) für berechtigte Personen aus Kuwait, Katar, Saudi Arabien

Die russischen Behörden können bis zu drei Jahre nach der Dividendenzahlung eine Überprüfung der offengelegten Bestände durchführen. Inhalt solcher Überprüfungen kann die Vorlage von Original-Wohnsitzbescheinigungen sein. Solche Wohnsitzbescheinigungen können spezielle Redewendungen aufgrund des DBA haben und eine Beglaubigung kann deshalb notwendig werden. Es wird eine 90 Tage Frist gewährt, um den Behörden die zusätzlich geforderten Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Eine Verlängerung um weitere 90 Tage kann dabei gewährt werden. Die russischen Behörden haben das Recht weitere Informationen einzufordern, wenn sie davon ausgehen, dass diese notwendig sind.

Hinweis: Der Standarderstattungsprozess der russischen Steuerbehörden ist extrem komplex und zeitaufwändig. Ein Rückerstattungsprozess wird von Clearstream Banking nicht angeboten und unterstützt. Infolgedessen empfehlen wir dringend, dass Kunden einen Antrag auf zügige Rückerstattung stellen, um die ermäßigten Steuersätze zu erhalten. Weiterhin hat der DR-Agent noch nicht bestätigt, dass der Standarderstattungsdienst angeboten wird.
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1. Diese Kundenmitteilung wurde herausgegeben von Clearstream Banking AG (CBF) mit Gesellschaftssitz Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter der Nummer HRB-7500.