Island: Liberalisierung der Kapitalverkehrskontrollen für Offshore-Besitzer in Króna und Verpflichtung zur Rücklage für Kapitalzuflüsse

10.01.2019

Clearstream Banking1 informiert die Kunden, dass die isländische Regierung zugestimmt hat, dem Parlament einen geänderten Gesetzentwurf des Ministers für Finanzen und Wirtschaft vorzulegen, welcher die Einführung neuer Bedingungen für das Gesetz über die Behandlung von auf Króna lautenden Vermögenswerten mit besonderen Einschränkungen, Nr. 37/2016, und des Devisengesetzes Nr. 87/1992 vorsieht.

Der geänderte Gesetzentwurf behandelt die folgenden Punkte:

  • Liberalisierung der Kapitalverkehrskontrollen für Offshore-Besitzer von Króna
  • Änderungen bei der Umsetzung der Sonderrücklage für Kapitalzuflüsse

Die Ankündigung ist auf der Website der isländischen Zentralbank verfügbar.

Weitere Informationen

Einzelheiten darüber, wie sich diese Änderungen auf Clearstream Banking Kunden auswirken werden, die Offshore-Vermögenswerte in Króna halten oder in neue, auf Króna lautende Vermögenswerte investieren wollen, sind noch nicht bestätigt.

Clearstream Banking steht jedoch in engem Dialog mit der isländischen Zentralbank, um zu klären, wie sich diese Änderungen auf die derzeitigen Prozesse und Einschränkungen auswirken.

Für weitere spezifische Informationen können sich Kunden an Clearstream Banking Client Services oder an ihren Relationship Officer wenden.

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1. Clearstream Banking bezieht sich sowohl auf Clearstream Banking S.A. mit Gesellschaftssitz 42, avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg, eingetragen im Luxemburger Handelsregister unter der Nummer B-9248 als auch auf Clearstream Banking AG (für Kunden der Clearstream Banking AG, die Creation-Konten nutzen) mit Gesellschaftssitz Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, eingetragen im Handelsregister B des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter der Nummer HRB 7500.