Deutschland: Zusätzliche Steuerrückerstattungsdokumente erforderlich

Die deutschen Steuerbehörden haben eine Richtlinie1 vom Bundesministerium für Finanzen (BMF) an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) veröffentlicht.

Diese Richtlinie beschreibt zusätzlich erforderliche Steuerrückerstattungsdokumente, um ungerechtfertigte Rückforderungen der Kapitalertragssteuer auf Dividenden von Aktien, die über den Ex-Tag erworben wurden, zu vermeiden.

Auf Wunsch des BZSt müssen Nichtansässige dokumentieren, wann die Aktien erworben wurden und zusätzliche Informationen und Dokumente einreichen.

Hinweis: In der Richtlinie wird nicht erwähnt, wann das BZSt die zusätzlichen Informationen anfordert, welche Form und/oder welcher Dokumententyp verlangt wird bzw. in welcher Weise diese eingereicht werden müssen.

Die deutschen Steuerbehörden haben die Auswirkungen auf das Steuerrückerstattungsverfahren für ausländische Anleger nicht näher erläutert.

Das BZSt hat uns folgende Informationen gegeben: Wenn es sich beim Antragsteller/Endanleger um eine Fondsgesellschaft handelt, so ist ein Resident Entitlement Questionnaire1 zur Bestätigung der prozentualen Verteilung der Aktionäre für eine Steuerrückerstattung erforderlich.

Der Fragebogen des BZSt ist nur in Deutsch verfügbar, es wird jedoch eine englische Version akzeptiert, falls die Übersetzung inhaltlich und wörtlich mit der ursprünglichen deutschen Fassung übereinstimmt.

Clearstream Banking2 wurde in Kenntnis gesetzt, dass das BZSt die zusätzlichen Angaben durch ein separates Schreiben oder mit der (vorläufigen) offiziellen Mitteilung anfordert.

1. Die deutsche und englische Version dieser Dokumente sind beigefügt.
2. Clearstream Banking bezieht sich sowohl auf die Clearstream Banking AG mit Gesellschaftssitz Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter der Nummer HRB 7500. (CBF) als auch auf Clearstream Banking, société anonyme mit eingetragenem Gesellschaftssitz 42, avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg und eingetragen im Handelsregister von Luxemburg unter Nummer B-9248 (CBL).

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