Kanada: Besteuerung von Kapitalfonds

08.02.2013

Wir möchten Kunden hiermit informieren, dass die kanadische Finanzbehörde (Canadian Revenue, CR) klargestellt hat, dass sie Kapitalfonds als Fondsinstrumente ansieht und als solche sollten die Erträgnisausschüttungen aus diesen Instrumenten wie Fondserträgnisse behandelt werden.

Auswirkungen auf Kunden

Der Standard-Quellensteuersatz auf Dividendenausschüttungen aus kanadischen Kapitalfonds beträgt bei Clearstream Banking1 25 %.

Die meisten Kapitalfondsausschüttungen unterliegen jedoch einer Reklassifizierung, und sobald der Emittent eine Reklassifizierung veröffentlicht hat, können Begünstigte entsprechende Steuerkorrekturen beantragen.

Die tatsächliche Quellensteuer auf Kapitalfondsausschüttungen wird wie folgt bearbeitet:

Ausschüttung am Zahltag

Der kanadische Kapitalfonds unterliegt einem Quellensteuersatz von 25 % auf die Vollausschüttung bei Clearstream Banking. Eine zügige Rückerstattung der Quellensteuer auf die ursprüngliche Ausschüttung von kanadischen Kapitalfonds ist über Clearstream Banking möglich, und zwar für den Begünstigten, dessen Wohnsitzland ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Kanada hat und der gemäß Formular NR301 (General) als nichtansässig gilt, sowie für Schweizer Intermediäre.

Wichtiger Hinweis: Die Quellensteuervorabbefreiung ist derzeit für Kapitalfonds nicht möglich, sondern nur für Fondsanteile. Einzureichende Dokumente

Für eine zügige Rückerstattung der Quellensteuer auf Erträgnisse aus kanadischen Kapitalfonds gelten folgende Dokumentationsanforderungen:

  • One-Time-Certificate - Kanadische Aktien und Fondsinstrumente;
  • Pro-Ausschüttung-Aufstellung des Wertpapierbestands (für den die zügige Rückerstattung beantragt wird);
  • CRA Formular NR301 (falls zutreffend)

Reklassifizierte Komponenten

Kapitalfondsausschüttungen unterliegen normalerweise bis Ende März einer Reklassifizierung. Veröffentlicht der Emittent eine Reklassifizierung, so kann die letzte Ausschüttung an den Begünstigten eine oder mehrere der folgenden Komponenten enthalten:

  • Fondserträgnisse: gemäß DBA (vorausgesetzt, dass das DBA eine Klausel enthält, die die Fondserträgnisse reduziert);
  • Kapitalrückzahlung: Entweder mit 15 % oder 0 % besteuert, abhängig davon, ob bestimmte Bedingungen gegeben sind;
  • Kapitalerträgnisse: Entweder mit 15 % oder 0 % besteuert, abhängig davon, ob bestimmte Bedingungen gegeben sind.

Die reklassifizierten Komponenten werden Kunden nicht offiziell mitgeteilt und es obliegt dem Begünstigten, dieses auf den Websites des kanadischen Zentralverwahrers (CDS) oder des Emittenten zu verfolgen.

Quellensteuern auf die letzte, reklassifizierte Fondsausschüttung können nicht über eine zügige Rückerstattung über Clearstream Banking angepasst werden, Änderungen können jedoch vom Begünstigten über das Standardrückerstattungsverfahren erwirkt werden.

Weitere Informationen

Der Market Taxation Guide - Canada wurde aktualisiert.

Weitere Informationen erhalten Sie vom Clearstream Banking Tax Help Desk unter:

LuxemburgFrankfurt
E-Mail:tax@clearstream.comtax@clearstream.com
Telefon:+352-243-32835+49-(0) 69-2 11-1 3821
Fax:+352-243-632835+49-(0) 69-2 11-61 3821

oder vom Clearstream Banking Customer Service bzw. Ihrem Relationship Officer.

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1. Clearstream Banking bezieht sich sowohl auf die Clearstream Banking AG mit eingetragenem Firmensitz Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, und eingetragen in Register B des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter Nummer HRB 7500 (CBF) als auch auf Clearstream Banking, société anonyme mit eingetragenem Firmensitz 42, Avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg und eingetragen im Handelsregister von Luxemburg unter Nummer B-9248 (CBL).