Lettland: Neue Quellensteuersätze

19.08.2013

Mit

sofortiger Wirkung

sind juristische Personen, die weder in Lettland noch in niedrig besteuerten oder steuerbefreiten Ländern ansässig sind und Erträgnisse aus lettischen Wertpapieren (sowohl Anleihen als auch Aktien) beziehen, von der Quellensteuer befreit.

Der Quellensteuersatz auf Dividendenerträgnisse aus lettischen Wertpapieren, die an Begünstigte bezahlt wurden, bei denen es sich um juristische Personen mit Sitz in niedrig besteuerten bzw. steuerbefreiten Ländern oder Gebieten („Steueroasen“) handelt, wird von 10 % auf 15 % erhöht.

Hintergrund

Die neuen Sätze resultieren aus der Verabschiedung mehrerer Änderungen zum lettischen Körperschaftssteuergesetz, das am 1. Januar 2013 in Kraft trat und u. a. die Erweiterung (vorbehaltlich der fristgerechten Einreichung der erforderlichen Zertifizierung) der Quellensteuerbefreiung1 auf alle zertifizierten Begünstigten, bei denen es sich um juristische Personen handelt, die keinen Sitz in Lettland haben und nicht in einer nachfolgend aufgelisteten Steueroasen2 ansässig bzw. registriert sind.

Standard-Quellensteuersätze

Die Standard-Quellensteuersätze auf Erträgnisse aus lettischen Wertpapieren liegen bei:

Staatsanleihen:

  • Nichtansässige juristische Personen: 0 % (15 % für juristische Personen mit Sitz in einer Steueroase);
  • Lettische juristische Personen: 0% (Zins ist im zu versteuernden körperschaftlichen Einkommen, das einer Körperschaftssteuer von 15 % unterliegt, beinhaltet);
  • Nichtansässige natürliche Personen: 0 % (15 % für Ansässige einer Steueroase);
  • Lettische natürliche Personen: 0 %.

Unternehmensschuldverschreibungen:

  • Nichtansässige juristische Personen: 0 % (15 % für juristische Personen mit Sitz in einer Steueroase; 10 %, wenn Zahler und Empfänger verwandte Parteien sind; 5 %, wenn der Zahler eine lettische registrierte Bank und der Empfänger eine mit dem Zahler verwandte Partei ist);
  • Lettische juristische Personen: 0% (Zins ist im zu versteuernden körperschaftlichen Einkommen, das einer Körperschaftssteuer von 15 % unterliegt, beinhaltet);
  • Nichtansässige natürliche Personen: 10 % (15 % für Ansässige einer Steueroase);
  • Lettische natürliche Personen: 10 %.

Aktien:

  • Nichtansässige juristische Personen: 0 % (15 % für juristische Personen mit Sitz in einer Steueroase);
  • Lettische juristische Personen: 0 %
  • Nichtansässige natürliche Personen: 10 % (15 % für Ansässige einer Steueroase);
  • Lettische natürliche Personen: 10 %.

Auswirkungen auf Kunden

Zur Gewährleistung einer korrekten Anwendung der Quellensteuerbefreiung müssen Kunden sicherstellen, dass alle Wertpapiere von Endbegünstigten gehalten werden, die für eine Steuerbefreiung gemäß obiger Liste zugelassen sind.

Werden die Wertpapiere von einem steuerpflichtigen Begünstigten gehalten, muss der Kunde vor jedem betroffenen Erträgnisereignis eine Liste der Begünstigten, einschließlich folgender Angaben, an Clearstream Banking senden:

  • Kontonummer;
  • ISIN-Code;
  • Angaben, die die Endbegünstigten identifizieren:

    • Bei natürlichen Personen: Vor- und Nachname, die persönliche Identifikationsnummer, Wohnsitzland.
    • Bei juristischen Personen: Firmenname, Registrierungsnummer und -datum, Land des Firmensitzes. Handelt es sich beim Unternehmen um einen Halter eines Treuhandkontos, sollte „nominee holder“ (Treuhänder) zusätzlich nach dem Firmennamen angegeben werden.
    • Für Investmentfonds: Name der Verwaltungsgesellschaft des Investmentfonds, Name des Investmentfonds, Registrierungsnummer, Land der Registrierung.
    • Für Anlagepläne von staatlich geförderten Rentensystemen: Name der Verwaltungsgesellschaft des Anlageplan, Name des Anlageplans, vom staatlichen Sozialversicherungsamt dem Anlageplan zugewiesene Kennnummer, Land der Registrierung.
    • Für Private Pensionsfonds: Name des Pensionsfonds, Name des Anlageplans, Registrierungsnummer, Land der Registrierung.
    • Bestand jedes einzelnen Begünstigten.

Der lettische Markt stellt derzeit keine konsolidierte Frist, die vor dem Zahlbarkeitstag zu bestätigen ist. Der effektive Zeitpunkt zur Offenlegung und Bearbeitung der Angaben des Begünstigten hängt vom Zeitraum zwischen dem Stichtag (genehmigt durch die Hauptversammlung des Unternehmens, das die Dividenden ausschüttet) und dem Zahltag ab. Deshalb wird Clearstream Banking den Kunden die Frist zur Offenlegung der Endbegünstigten vor jedem Ertägnisereignis in der SWIFT MT564 Nachricht oder CreationOnline Corporate Action Notification Nachricht mitteilen.

Auch wenn die Liste der Begünstigten nach der in der Mitteilung angegebenen Frist eingeht, wird Clearstream Banking diese an die Verwahrstelle vor Ort weiterleiten. Die Entscheidung über eine Berücksichtigung sowie über eine Änderung der Quellensteuerzahlung liegt beim lettischen Steuerbeauftragten.

Steuerbefreiung auf Grundlage des Treuhänders

Derzeit legt die lettische Steuergesetzgebung nicht fest, ob der Steuersatz auf Grundlage der Liste der Endbegünstigten der Wertpapiere oder des Status und des Sitzes der Treuhänder angewandt wird.

Clearstream Banking als Treuhänder für lettische Wertpapiere, erhält die Erträgnisse standardmäßig auf Grundlage des Status und des Sitzes brutto ausbezahlt. Trotz dieser Möglichkeit sollten Kunden alle Begünstigten offenlegen, die nicht für eine Steuerbefreiung zugelassen sind, um die lettischen Standard-Quellensteuersätze zu befolgen.

Darüber hinaus kann die Identität aller Begünstigten von den lettischen Steuerbehörden nach dem Zahltag angefordert werden. Folglich behält sich Clearstream Banking das Recht vor, sich bezüglich zusätzlicher Angaben oder korrigierender Maßnahmen auf Antrag des lettischen Emittenten und/oder der Verwahrstelle vor Ort an die Kunden zu wenden. Kunden müssen Clearstream Banking für jegliche Verluste, Kosten, Ausgaben, Haftung oder Schäden schadlos halten, denen sich Clearstream Banking im Falle von Steueränderungen gegenüber sehen könnte, die Clearstream Banking für die Aktivität der Kunden durchführen müsste, unabhängig davon, wann diese Änderung stattfinden würde.

Niedrigbesteuerte oder steuerbefreite Länder und Regionen

1. Alderney 33. Macau
2. Andorra 34. Malediven
3. Anguilla 35. Isle of Man
4. Antigua und Barbuda 36. Marshallinseln
5. Aruba 37. Mauritius
6. Bahamas 38. Monaco
7. Bahrain 39. Montserrat
8. Barbados 40. Nauru
9. Belize 41. Niederländische Antillen
10. Bermuda 42. Neukaledonien
11. Brunei 43. Niue
12. Kaimaninseln 44. Panama
13. Cookinseln 45. Katar
14. Costa Rica 46. St. Helena
15. Dschibuti 47. St. Kitts und Nevis
16. Dominica 48. St. Lucia
17. Ecuador 49. Saint-Pierre und Miquelon
18. Gibraltar 50. St. Vincent und die Grenadinen
19. Grenada 51. Samoa
20. Guam 52. San Marino
21. Guatemala 53. São Tomé und Príncipe
22. Guernsey 54. Seychellen
23. Hongkong 55. Tahiti
24. Jamaika 56. Tonga
25. Jersey 57. Turks- und Caicosinseln
26. Jordanien 58. Vereinigte Arabische Emirate
27. Kenia 59. Uruguay
28. Kuwait 60. Vanuatu
29. Labuan 61. Venezuela
30. Libanon 62. Britische Jungferninseln
31. Liberia 63. Amerikanische Jungferninseln
32. Liechtenstein64. Sansibar

Weitere Informationen

Wir beobachten den Markt weiterhin genau und werden Kunden in Kenntnis setzen, sobald sich die lettische Gesetzgebung ändert, um das Quellensteuerverfahren zu klären (z. B. die Anwendbarkeit des vollen Steuersatzes, die Notwendigkeit der Offenlegung der Identität der Endbegünstigten zur Steuerbefreiung, der Antrag auf zusätzliche Unterlagen usw.).

Weitere Informationen erhalten Sie vom Clearstream Banking Tax Help Desk unter:

LuxemburgFrankfurt
E-Mail:tax@clearstream.comtax@clearstream.com
Telefon:+352-243-32835+49-(0) 69-2 11-1 3821
Fax:+352-243-632835+49-(0) 69-2 11-61 3821

oder vom Clearstream Banking Customer Service bzw. Ihrem Relationship Officer.

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1. Bereits verfügbar für Dividendenzahlungen an Endbegünstigte in einem Land, das der Europäischen Union (EU) oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) angehört.
2. Gemäß den vom Ministerkabinett der Republik Lettland verabschiedeten Verordnungen (Kabinettverordnungen Nr. 276).
3. Clearstream Banking bezieht sich auf Clearstream Banking S.A., mit eingetragenem Firmensitz in 42, avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg, eingetragen im Luxemburger Handelsregister unter der Nummer B-9248 (CBL).

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