Emittenten von strukturierten Produkten und deren emissionsbegleitende Institute – angeforderte Informationen im Zusammenhang mit Sanktionen der USA gegen Russland

26.04.2018

Hinsichtlich der Aktualisierung der russlandbezogenen Sanktionen sowie der Erteilung der Generallizenzen 12 und 13 durch das Finanzministerium der Vereinigten Staaten von Amerika vom 6. April 2018 wendet sich Clearstream Banking1 an jene Kunden, die regelmäßig strukturierte Produkte selbst begeben oder als emissionsbegleitendes Institut auftreten.

Clearstream Banking bittet Kunden, bis zum 4. Mai 2018 eine Liste von strukturierten Produkten zu übermitteln, die von ihnen selbst begeben wurden oder für die sie als emissionsbegleitendes Institut auftreten, die ihr Institut bei Clearstream Banking hinterlegt hat und bei denen die zugrunde liegenden Anlagen mehr als 10% der Vermögenswerte der Struktur in solchen Unternehmen ausmachen, die vom Finanzministerium der Vereinigten Staaten sanktioniert wurden, oder die zu 50% oder mehr direkt oder indirekt von sanktionierten Personen oder Unternehmen kontrolliert werden.
Sollte keines der strukturierten Produkte, die das Institut des Kunden begeben und/oder anschließend bei Clearstream Banking hinterlegt hat, solche Anlagen enthalten, bittet Clearstream Banking um eine entsprechende Bestätigung der Kunden bis zum 4. Mai 2018. Kunden werden gebeten ihre Rückmeldung per E-Mail an Client Services zu senden.

Clearstream Banking weist die Kunden ferner darauf hin, dass Clearstream Banking keine strukturierten Produkte zulässt oder akzeptiert, die Anlagen enthalten oder beinhalten sollen, bei denen mehr als 10% der Vermögenswerte der Struktur aus zugrunde liegenden Anlagen in solchen Unternehmen besteht, die vom Finanzministerium der Vereinigten Staaten sanktioniert wurden, oder die zu 50% oder mehr direkt oder indirekt sanktionierten Personen oder Unternehmen kontrolliert werden. Darüber hinaus sind Rückzahlungen in Aktien von Unternehmen, die vom Finanzministerium der Vereinigten Staaten sanktioniert wurden, nicht zulässig, es sei denn, die Unternehmen sind von Generallizenz 13 abgedeckt und die Empfänger sind keine US-Personen und der Tag der Abwicklung der Rückzahlungen liegt vor dem 7. Mai 2018.

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1. Clearstream Banking bezieht sich sowohl auf Clearstream Banking S.A. mit Gesellschaftssitz in 42, avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg und eingetragen im Luxemburger Handelsregister unter der Nummer B-9248 als auch auf Clearstream Banking AG mit Gesellschaftssitz Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, eingetragen im Handelsregister B des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter der Nummer HRB 7500.