OneClearstream: Geänderte Instruktionsanweisungen für CBL Kontrahenten in T2S – Aktualisierung
Hinweis: Diese Kundenmitteilung, die ursprünglich am 25. Juli 2018 veröffentlicht wurde, wurde aktualisiert, um die Termine für das Inkrafttreten der neuen ständig gültigen Abwicklungsinstruktionen anzuzeigen.
Clearstream Banking S.A. (CBL1) informiert die Kunden, dass Clearstream Banking AG (CBF) als T2S-Zugang für belgische Schuldtitel (NBB) vom 22. Oktober 2018 und österreichische Wertpapiere (OeKB) vom 10. Dezember 2018 nutzen wird.
Für die migrierten Wertpapiere wird CBL nicht mehr über ihr eigenes Konto bei der NBB bzw. OeKB auf diese Märkte zugreifen, sondern über ihr Konto in CBF.
In Folge dessen sollten T2S-Kontrahenten, die gegen CBL-Kunden instruieren möchten, nicht mehr gegen das CBL-Konto in in NBB bzw. OeKB instruieren, sondern gegen das CBL-Konto bei CBF; ständig gültige Abwicklungsinstruktionen müssen entsprechend aktualisiert werden.
Auswirkungen für Kunden
- Keine Auswirkung auf Bridge oder interne Instruktionen
- Keine Auswirkung auf inländische Instruktionen für CBL-Kunden, jedoch eine Änderung für deren Kontrahenten (Änderung des Place of Settlement für alle migrierten Wertpapiere vom BIC11 des Zentralverwahrers vor Ort zu DAKVDEFFXXX)
- Die Änderung des Place of Settlement gilt für alle CBL T2S-Kontrahenten (auch wenn sich der Kontrahent nicht bei NBB bzw. OeKB befindet)2, die mit einem CBL-Kunden migrierte NBB bzw. OeKB Wertpapiere abwickeln möchten.
- Es werden neue Realignment Guides veröffentlicht, um die Änderungen der Anweisungen für die migrierten Wertpapiere darzustellen.
Einige der Wertpapiere sind nicht Teil der Migration und verbleiben bei der derzeitigen Verwahrstelle (diese Wertpapiere werden näher an der Migration kommuniziert). Für diese nicht migrierten Wertpapiere müssen Kontrahenten weiterhin die aktuellen Anweisungen für Instruktionsformate verwenden.
Nachfolgend finden Sie die empfohlenen Formate, die von Ihren Kontrahenten ab Q4 2018 verwendet werden sollten, das genaue Datum wird zu gegebener Zeit mitgeteilt.
Für ICP-Kontrahenten (SWIFT ISO 15022)
Hinweis: ICP-Kontrahenten sollten die korrekten Formate von ihren inländischen Zentralverwahrern oder Agents erfragen, um das CBL-Sammelkonto bei CBF zu erreichen. Einige Zentralverwahrer verwenden ggf. nach wie vor eigene Formate, die von den nachfolgenden abweichen können.
Angaben zur Abwicklungsseite bei CBL | Migrierte Wertpapiere | Nicht migrierte Wertpapiere |
Place of settlement (PSET) | DAKVDEFFXXX | NBBEBEBB216 OCSDATWWXXX |
Delivering/Receiving Agent (:95P::DEAG/REAG) | CEDELULLXXX | CEDELULLXXX |
:97A::SAFE of the DEAG/REAG | Nicht anzugeben Falls eine Angabe erfolgt, muss es der gültige CBL-SAC bei CBF für den entsprechenden Markt sein. | Nicht anzugeben Falls eine Angabe erfolgt, muss es der gültige CBL-SAC bei den Zentralverwahrern NBB/OeKB für den entsprechenden Markt sein. |
Buyer/Seller (BUYR/SELL) | BIC11 des CBL-Kunden | BIC11 des CBL-Kunden |
Für DCP-Kontrahenten (SWIFT ISO 20022)
Angaben zur Abwicklungsseite bei CBL | Migrierte Wertpapiere | Nicht migrierte Wertpapiere |
Depository | DAKVDEFFXXX | NBBEBEBB216 OCSDATWWXXX |
Party 1 | CEDELULLXXX
(Der Party 1 SAC ist nicht anzugeben. Falls eine Angabe erfolgt, muss es der gültige CBL-SAC bei CBF für den entsprechenden Markt sein) | CEDELULLXXX
(Der Party 1 SAC ist nicht anzugeben. Falls eine Angabe erfolgt, muss es der gültige CBL-SAC bei den Zentralverwahrern NBB/OeKB für den entsprechenden Markt sein) |
Party 2 | BIC11 des CBL-Kunden | BIC11 des CBL-Kunden |
DEAG/REAG: Party 1 (Depotkonto) Empfehlung
Wir empfehlen unseren Kunden, ihre Kontrahenten zu bitten, das Depotkonto der DEAG/REAG-Party 1 nicht in ihren Instruktionen anzugeben, um Matching-Probleme zu vermeiden. Sollte dies von Kontrahenten dennoch erwünscht sein, sollten Sie die folgenden T2S SAC von CBL bei CBF für migrierte Wertpapiere kennen:
NBB | DAKV7201107 |
OeKB | DAKV7201100 |
Dieses muss mit dem gültigen CBL-SAC für den entsprechenden Markt übereinstimmen, z. B. DAKV7201107 für NBB Wertpapiere (unabhängig davon, ob der Kontrahent sich bei T2S befindet).
Wird das CBL T2S-SAC in der Instruktion nicht angegeben, kann der Kontrahent von einer einzigen Instruktionsanweisung für alle zu OneClearstream migrierten Wertpapiere profitieren.
BUYR/SELL: Party 2 Empfehlung
Da T2S nur den BIC (:95P:) mit dem BIC bzw. den proprietären Code (:95R) mit einen proprietären Code matcht, müssen der Kunde und sein Kontrahent sicherstellen, dass sie identische BIC11s bzw. identische proprietäre Codes bei den BUYR/SELL – Party 2 Angaben verwenden.
Hat sich der Kunde in der Instruktion nicht ausgewiesen, wird CBL standardmäßig den mit dem Konto verlinkten Matching BIC in ihrer T2S-Instruktion angeben. Verwendet der Kontrahent einen proprietären Code, kann dies zu Diskrepanzen führen, sofern der Kunde in seiner Instruktion keinen proprietären Code angegeben hat. Bitte beachten Sie die Kundenmitteilung A16033.
Aus diesem Grunde empfiehlt Clearstream, dass Kunden und deren Kontrahent für BUYR/SELL-Party 2 stets den BIC11 anstelle eines proprietären Codes angeben.
Weitere Informationen
Weitere Informationen erhalten Sie von Clearstream Banking Client Services oder von Ihrem Relationship Officer.
1. CBL bezieht sich sowohl auf Clearstream Banking S.A. mit Gesellschaftssitz 42, avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg, eingetragen im Luxemburger Handelsregister unter der Nummer B-9248 als auch auf Clearstream Banking AG (für Kunden der Clearstream Banking AG, die Creation-Konten nutzen) mit Gesellschaftssitz Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, eingetragen im Handelsregister B des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter der Nummer HRB 7500.
2. Vorausgesetzt, dass der Zentralverwahrer des Kontrahenten die entsprechende Einstellung vorgenommen hat, um für diese Wertpapiere eine verwahrstellenübergreifende Abwicklung bei CBF zu ermöglichen.