Clearstream Banking Handhabung von derzeit zugelassenen Wertpapieren im Zusammenhang mit Cannabis

25.06.2018

Hinweis: Diese ursprünglich am 22. Juni 2018 veröffentlichte Kundenmitteilung wurde aktualisiert, um klarzustellen, dass deutsche inländische Wertpapiere, deren Hauptgeschäft direkt oder indirekt mit Cannabis oder anderen Betäubungsmitteln verbunden ist, weiterhin zugelassen sind.

Clearstream Banking1informiert die Kunden, dass es mit Wirkung zum 

Geschäftsschluss am 28. September 2018 

nicht mehr möglich sein wird, Wertpapiere bei Clearstream Banking zu verwahren, bei denen das Hauptgeschäft direkt oder indirekt mit Cannabis und anderen Betäubungsmitteln verbunden ist.

Dies folgt auf die Kundenmitteilung, dass die Clearstream Banking AGs Verwahrstelle, Clearstream Banking S.A., diese Wertpapiere aus rechtlichen Gründen nicht mehr bedienen kann.

Deutsche inländische Wertpapiere werden bis auf weiteres weiterhin von Clearstream Banking AG gehalten.

Clearstream Banking hat eine Reihe von Wertpapieren identifiziert, die von den Abwicklungsbeschränkungen betroffen wären (siehe Anhang unten).

Diese Liste der betroffenen Wertpapiere ist nicht vollständig. Wenn Clearstream Banking andere Wertpapiere identifiziert, die die Kriterien erfüllen, wird es die Kunden entsprechend mit dem jeweiligen Datum der Beendigung der Dienstleistungen informieren.

Identifizierte Wertpapiere

Clearstream Banking bietet die Verarbeitung von Einlieferungsinstruktionen frei von und gegen Zahlung aus dem lokalen Markt nur bis zum Geschäftsschluss am Abwicklungsdatum, dem 29. Juni 2018, an. Die Bridge wird ab diesem Tag geschlossen.

Clearstream Banking wird weiterhin die folgenden Dienstleistungen bis zum Geschäftsschluss am Abwicklungstag, den 28. September 2018, für OTC- und Börsengeschäfte anbieten:

  • Verarbeitung von internen Instruktionen frei von und gegen Zahlung (innerhalb von Clearstream Banking)
  • Verarbeitung von Auslieferungsinstruktionen frei von und gegen Zahlung an den lokalen Markt.

Die Kunden werden daher gebeten, die Übergangsfrist zu nutzen, um ihre Positionen in den jeweiligen Wertpapieren vor dem 28. September 2018 aus Clearstream Banking zu entfernen.

Weitere Informationen

Weitere Informationen erhalten Sie von Clearstream Banking Client Services oder Ihrem Relationship Officer.
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1. Diese Kundenmitteilung wurde herausgegeben von Clearstream Banking AG (CBF) mit Gesellschaftssitz Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter der Nummer HRB-7500.